Nach Reform 16.01.2014 11:40:00

UNIQA mit neuem Zukunftsvorsorge-Produkt

UNIQA und Raiffeisenversicherung haben am Donnerstag die Details vorgestellt, die nun für alle Neuverträge gelten. Entscheidend darin: Eine Bandbreitenregelung anstatt einer Mindestaktienquote. Außerdem können erstmals bis zu 40 Prozent der Aktien außerhalb der EU gekauft werden.

Bisher war vorgesehen, dass innerhalb der Aktienquote die Veranlagung zu 100 Prozent in Aktien von bestimmten europäischen Börsen zu erfolgen hat - dies sollte nach der ursprünglichen Idee vor allem die Wiener Börse begünstigen. Nun sind es nur noch mindestens 60 Prozent. Bei der Kapitalveranlagung ersetzte eine Bandbreitenregelung die bisher vorgeschriebene Mindestaktienquote, um das Risiko zu senken: 15 bis 60 Prozent Aktien für unter Fünfzigjährige und fünf bis 50 Prozent für Personen über 50. Für bestehende Kunden ist ein Wechsel in das neue Produkt aber erst nach zehn Jahren möglich.

Um die Neuabschlüsse anzukurbeln, verdoppeln Raiffeisen und UNIQA für Anträge bis zum 31. März 2014 die staatliche Prämie für drei Jahre, wirbt man in einer Aussendung. Aktuell werden Zukunftsvorsorge-Verträge mit 4,25 Prozent gefördert. Zudem führen die beiden Versicherungen nach zehn oder 15 Jahren einen Garantiestichtag ein, an dem - so wie am Ende der Laufzeit - die einbezahlten Beiträge und die staatlichen Prämien garantiert sind.

UNIQA-Österreich-Vorstand Peter Eichler erwartet, dass sich die Abschlüsse heuer gegenüber 2013 verdoppeln, wie er auf APA-Anfrage sagte, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Das Vorjahr sei allerdings sehr schwach verlaufen. Den Marktanteil von einem Viertel will er halten. 1,6 Millionen Österreicher und Österreicherinnen haben eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge. UNIQA-Konkurrent Wiener Städtische bietet ihre "Prämienpension" seit der Reform in drei Veranlagungsvarianten an.

Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge war in den vergangenen Jahren wegen ihrer schwachen Performance in die Kritik geraten. Die Reform brachte auch neue Transparenzvorschriften über die Kosten, die bei der Veranlagungen entstehen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer kritisierte zuletzt, dass es noch immer einen Mindestanteil an Aktien gibt und dass keine verpflichtenden Planberechnungen, die auch eine Nullverzinsungen enthalten, vorgesehen ist.

(Schluss) pro/ggr

ISIN AT0000821103 WEB http://www.uniqagroup.com

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