Erfolg für AGRANA |
31.05.2019 17:21:00
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Nach 10 Jahren Kartellverfahren Bußgeld-Antrag gegen AGRANA abgelehnt
Ein Bußgeldbescheid der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) wurde vom Kartellgericht Wien
abgewiesen.
Im gegenständlichen Strafvorschlag ging es um 15,4 Millionen Euro für die börsennotierte AGRANA und ihre deutsche Konzernmutter Südzucker, was beide annähernd zur Hälfte betraf.
Ob das Kartellverfahren damit zu Ende geht oder die Behörde berufen wird, sei schwer abzuschätzen, hieß es von dem börsennotierten Zucker- und Stärkekonzern am Freitagnachmittag zur APA. Agrana hatte wiederholt beteuert, keinen Kartellverstoß begangen zu haben.
Die Vorwürfe der Kartellhüter reichten in die Zeit zwischen 2004 und 2008 zurück. Damals sollen sich Südzucker und Agrana mit einem anderen Anbieter den österreichischen Zuckermarkt per verbotenen Absprachen aufgeteilt haben, so der Vorwurf der Kartellhüter.
APA
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