21.03.2019 17:43:42
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Musterfeststellungsklage gegen Mercedes Benz Bank als unzulässig abgewiesen - Einzelklagen erfolgversprechender
"Auch wir halten es rechtspolitisch und verfassungsrechtlich für bedenklich, wenn aufgrund der gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klagebefugnis von sogenannte qualifizierte Einrichtungen im Sinne des § 606 ZPO nur noch der Bundesverband der Verbraucherzentralen e.V. klagebefugt wäre", meint Hahn. "Bei der anwaltlichen Vertretung von Verbrauchern gegen die Mercedes Benz Bank nach erfolgtem Widerruf eines Autokredits haben für uns jedoch pragmatische Gesichtspunkte den Vorrang". Für Inhaber von abgasmanipulierten Mercedes-Fahrzeugen kann - so Hahn - bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung seit Erwerb des PKW auch eine Schadensersatzklage gegen Daimler AG oder eine sogenannte Kombi-Klage sinnvoll sein.
HAHN Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 3.000 Betroffene und ist beim Widerruf von Autokrediten bundesweit führend. Durch den Widerruf eines Autokredits können Inhaber von Dieseln und Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.
Zum Kanzleiprofil:
Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) handelt es sich um eine der führenden bundesweit im Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht tätige Kanzlei, die auf Anleger- und Verbraucherseite tätig ist. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30 Jahren, seine Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und Lars Murken-Flato sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit vierzehn Anwälte, davon sind fünf Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp hat Standorte in Hamburg, Bremen und Stuttgart.
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Kanzleikontakt: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB RA Peter Hahn Alter Steinweg 1 20459 Hamburg Fon: +49-40-3615720 Fax: +49-40-361572361 E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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