Marktmissbrauchsverordnung |
20.03.2024 15:07:42
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MTU-Aktie dennoch in Grün: Verletzung der Ad-hoc-Pflicht - Deutsche Finanzaufsicht mit Geldbuße gegen MTU
Das Unternehmen habe eine Insiderinformation, die der Ad-hoc-Publizitätspflicht unterliegt, nicht unverzüglich bekanntgegeben, teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit. Um welche Information es sich handelte, wurde nicht erwähnt.
Insiderinformationen sind Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind, die aber im Falle ihres Bekanntwerdens den Kurs eines Finanzinstruments erheblich beeinflussen können. Durch ihre unverzügliche Veröffentlichung soll verhindert werden, dass Insider ihren Wissensvorsprung beim Handel mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten ausnutzen. Zudem soll sichergestellt werden, dass Anlegerinnen und Anleger in ihren Anlageentscheidungen nicht irregeführt werden.
Die MTU-Aktie gewinnt im XETRA-Handel zwischenzeitlich 0,88 Prozent auf 229,80 Euro.
DJG/sha/cbr
FRANKFURT (Dow Jones)
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