24.04.2013 20:24:00

Mitteldeutsche Zeitung: zur Anti-Terror-Datei

Halle (ots) - In einer Zeit, in der nach der NSU-Mordserie viel über die mangelnde Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden in Deutschland geklagt wird, haben die Richter ein ausgewogenes Urteil getroffen. Die Anti-Terror-Datei ist vom Grundsatz her verfassungskonform. Das imminent wichtige Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei steht einer effektiven Kooperation der Behörden und einem Austausch von Informationen nicht entgegen. Zugleich haben die Verfassungsrichter dem Informationshunger der Behörden klare Grenzen gesetzt. Weniger Betroffene, mehr Transparenz und vor allem ein höheres Maß an Datenschutz lauten die ebenso richtigen wie wichtigen Forderungen aus Karlsruhe.

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!