16.01.2015 20:22:58

Mitteldeutsche Zeitung: zum Raucherurteil

Halle (ots) - Grundsätzlich darf ein Raucher in seiner Wohnung auch künftig qualmen. Und das gilt auch für den Balkon, der zur Wohnung zählt. Allerdings dürfen die anderen Mieter im Haus dabei nicht über Gebühr beeinträchtigt werden. Notfalls muss das Rauchen auf dem Balkon auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Das Urteil ist konsequent. Denn es ist zu einseitig, nur auf den Ort der Handlung - die eigene Wohnung - abzustellen. Genau so relevant ist der Ort der Wirkung - die Wohnung der Nachbarn. Man kann in der eigenen Wohnung also weiter tun und lassen, was man will - solange man andere dabei nicht stört. Der Gedanke ist auch nicht wirklich neu. Dass man mitten in der Nacht nicht Klavierspielen darf, steht in fast jeder Hausordnung.

OTS: Mitteldeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/pm/47409 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!