31.07.2016 20:12:38

Mitteldeutsche Zeitung: zu Erdogan

Halle (ots) - Erdogan ist mit seinem Versuch, seine Anhänger in Deutschland aufzupeitschen, nicht an deutschen Politikern und nicht an deutschen Parlamenten gescheitert, sondern am deutschen Rechtsstaat. Das wird ihn besonders schmerzen, vor allem die Begründung, mit der am Ende - nach zwei Verwaltungsgerichten - auch das Bundesverfassungsgericht seine Beschwerde mit bemerkenswert dürren Sätzen verworfen hat. Die Qualifikation der von Erdogan beauftragten Anwälte scheint dem Rechtsstaatsverständnis Erdogans zu entsprechen. Nur zwei Sätze benötigt das Gericht, um die Unbegründetheit der Beschwerde zu erläutern: Sie habe "offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg", weil nicht klar sei, welche Grundrechte Erdogans verletzt sein sollen. Tatsächlich kennt das Grundgesetz kein Recht der Diktatoren, ihre Hassreden per Video von ihrer Heimat aus in Deutschland zu verbreiten.

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Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200

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