24.11.2017 21:03:56
|
Mitteldeutsche Zeitung: zu Abtreibung
Halle (ots) - Es ist unsinnig und nicht nachvollziehbar, warum
eine Ärztin, die diese Leistung öffentlich anbietet, eine Straftat
begangen haben soll. Der veraltetet und viel zu weit formulierte
Paragraf schafft Unsicherheiten - sowohl für Mediziner als auch
Frauen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist zudem ein so intimer
Eingriff, dass es Sache der Frau sein sollte, an welche
Vertrauensperson sie sich in welcher Form wendet. Keine Frau trifft
solch eine Entscheidung leichtfertig. Da hilft es, wenn man im Netz
Angebote findet und Kontakt aufnehmen kann.
OTS: Mitteldeutsche Zeitung newsroom: http://www.presseportal.de/nr/47409 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2
Pressekontakt: Mitteldeutsche Zeitung Hartmut Augustin Telefon: 0345 565 4200 hartmut.augustin@mz-web.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!