31.03.2016 17:37:38

Misstrauenskultur und Bürokratie in der Pflege: Gesundheitsbehörde bleibt hinter eigenen Ansprüchen zurück / Trotz Kritik der Wissenschaft legt Behörde neue Prüfverordnung vor

Berlin (ots) - Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) legt eine neue Prüfverordnung für die häusliche Pflege vor und ignoriert dabei die Anforderungen ihres eigenen Gutachtens. Das und die erneute Drangsalierung der Pflegekräfte und Pflegedienste mit bürokratischen und überzogenen, von Misstrauen geprägten Prüfanforderungen kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Zur Weiterentwicklung der Qualität von Prüfergebnissen hat die Behörde erst vor knapp einem Jahr ein Gutachten vorgelegt. Die Wissenschaftler kritisieren darin, dass viele der Prüffragen nicht eindeutig formuliert sind oder zu viel Interpretationsspielraum bei der Prüfung zulassen. Wenn wir nun sehen, dass in mehreren Fällen lediglich einzelne Worte ergänzt oder verändert wurden, dann macht dies deutlich, wie unzureichend die Prüfkriterien und der Weg zu deren Erfüllung noch immer definiert sind", erklärt die Hamburger bpa-Landesvorsitzende Karin Kaiser. Jetzt aber lege Senatorin Prüfer-Storcks einen neuen Prüfkatalog mit ähnlich unbrauchbaren Kriterien vor und ignoriere völlig die Ratschläge, die sie selbst in Auftrag gegeben habe.

Nach einer vorläufigen Einschätzung des bpa können nur 110 der 177 Prüfkriterien objektiv beurteilt werden. Um die übrigen zu erfüllen, müssten sich ambulante Pflegedienste über geltendes Recht hinwegsetzen oder zusätzliche Aufzeichnungen anfertigen. "Das widerspricht den großen Anstrengungen für eine Reduzierung des Dokumentationsaufwandes in der Hamburger Pflege. Die Pflegekräfte sind es leid, dokumentieren zu müssen statt pflegen zu dürfen und sich für jeden Handschlag rechtfertigen zu müssen.", so Kaiser.

Dies alles sei der Behörde schon während der Überarbeitung bestens bekannt gewesen, sagt der Leiter der bpa Landesgeschäftsstelle Hamburg Uwe Clasen: "Wir haben uns zweimal an Anhörungsverfahren der BGV zu den Inhalten der Prüfverordnung beteiligt und von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Prüfkriterien auch objektiv erfüllbar sein müssen." Dies sei nun weiterhin bei etwa 40 % der Kriterien nicht der Fall. "Damit haben Frau Prüfer-Storcks und ihre Behörde die erforderlichen und von der Wissenschaft geforderten Maßstäbe der Objektivität, Reliabilität und Validität einer Prüfung nicht erfüllt."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 350 in Hamburg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

OTS: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/nr/17920 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Pressekontakt: Für Rückfragen: Uwe Clasen, Leiter der Landesgeschäftsstelle, Tel.:(040) 253 07 16-0

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