18.12.2014 16:28:30

Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft - OLG sieht Fluchtgefahr

   HAMM (AFP)--Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm verwarf am Donnerstag die Haftbeschwerde des einstigen Top-Managers als unbegründet, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es bestehe weiter Fluchtgefahr, befand das Gericht in seinem rechtskräftigen Beschluss. Zur Begründung verwies das OLG unter anderem darauf, dass Middelhoff nach seiner Festnahme dem Landgericht Essen zunächst die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen habe.

   Das Essener Landgericht hatte Middelhoff am 14. November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Verhandlungssaal einen Haftbefehl gegen den einstigen Spitzenmanager verkündet. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte Middelhoff Flüge und eine Festschrift zu Unrecht teils über Arcandor abgerechnet. Der Ex-Arcandor-Chef legte gegen das Landgerichtsurteil Revision und wenig später auch die Haftbeschwerde ein, die das OLG Hamm nun verwarf.

   Zur Begründung erklärte der zuständige OLG-Senat, die auf eine mögliche Flucht von Middelhoff hindeutenden Umstände seien gewichtiger als solche, die einer Flucht entgegenstünden. Es sei also wahrscheinlicher, dass sich der frühere Arcandor-Chef dem weiteren Strafverfahren entziehen als dass er sich zur Verfügung halten werde. So würden gegen Middelhoff weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren geführt, unter anderem wegen Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

   Zudem sei Middelhoff zivilrechtlichen Forderungen in Millionenhöhe ausgesetzt - ohne dass es ihm bislang gelungen sei, eigene Forderungen in wesentlichem Umfang durchzusetzen. Auch verfüge Middelhoff über geschäftliche Kontakte außerhalb Europas, betonte das OLG. Ferner sei derzeit nicht nachvollziehbar, mit welchen laufenden Einnahmen der frühere Konzernchef sich und seine Familie künftig unterhalten wolle.

   Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft sei auch nicht unverhältnismäßig, befand das Oberlandesgericht. Eine Kaution habe Middelhoff nicht angeboten, und von dritter Seite sei die Stellung einer Kaution nicht zu erwarten.

   DJG/sha

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   December 18, 2014 09:58 ET (14:58 GMT)- - 09 58 AM EST 12-18-14

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