19.07.2016 11:41:00
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Meinl/Atrium-Anlegervergleich via Holland-Stiftung länger möglich
Ursprünglich wäre die sogenannte Opt-in-Phase, in der sich Anleger anmelden können, bereits Anfang des Jahres ausgelaufen. Dann wurde sie bis April, jetzt noch einmal bis Mitte Oktober verlängert.
Der Wiener Anlegerschützer Wilhelm Rasinger unterstützt den Vergleich, wenngleich er betonte: "Herr Meinl (Julius, Anm.) schenkt nichts her." Neun Jahre nach dem beispiellosen Kurssturz der MEL sei die Holland-Lösung für Geschädigte jedoch eine Möglichkeit, "einen Schlussstrich mit Zähneknirschen" zu ziehen, wie er am Dienstag zur APA sagte.
"Schmerzhaft" findet Rasinger, dass nur jene MEL-Anleger Geld aus dem Holland-"Kompensationsfonds" bekommen können, die zumindest bis Juni 2014 eine Klage in der Causa eingebracht oder sich dem Wiener Strafverfahren gegen Julius Meinl und andere MEL-/Meinl-Bank-Verantwortliche als Privatbeteiligte angeschlossen haben. "Viele, viele haben leider nichts gemacht", bedauert Rasinger.
Die Meinl Bank und Atrium bieten Anlegern, die zwischen 2002 und 2007 MEL-Papiere erworben haben, an, ihnen zwischen 1,5 und 70 Prozent ihres Schadens zu ersetzen. Das Geld fließt aber erst, wenn sie ihren Privatbeteiligtenanschluss zurückziehen. Das kommt der Meinl Bank und den Beschuldigten im Strafverfahren zupass.
Bisher hat der niederländische Fonds etwas über 1 Mio. Euro an 161 Investoren ausgezahlt. Weitere 1.529 Anleger haben das Online-Formular auf der Homepage der "Stichting" (www.atriumclaim.com) vollständig ausgefüllt und ein verbindliches Angebot abgegeben. Sofern die Eingaben stimmen, fließen knapp 8,8 Mio. Euro, so der Wiener Anlegeranwalt Eric Breiteneder, der die Stiftung vertritt, am Dienstag. Alle Anlegerangebote werden von Meinl Bank, Atrium und Stiftung geprüft. Viele Anleger haben sich schwergetan, alle erforderlichen Unterlagen nach so langer Zeit aufzufinden und hochzuladen, berichteten die Stiftungsvertreter.
Dass die Anlegervertreter den Umweg über die Niederlande gewählt haben, liegt auch daran, dass es in Österreich kein geeignetes Instrument zur Bereinigung von Massenschäden gibt. Einen Entwurf für eine Gruppenklage zum Beispiel hat das Justizministerium seit 2007 in der Schublade. Bisher können aber noch immer keine Sammelklagen eingebracht werden, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) seit Jahren kritisiert. Der VKI ist daher auch in der Causa VW-Abgasskandal auf Holland ausgewichen.
(Schluss) snu/rf
ISIN JE00B3DCF752 WEB http://www.meinlbank.com http://www.aere.com/
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