Corona-Krise |
10.11.2020 12:49:00
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Maßnahmen gegen Coronapandemie steigern BIP spürbar
Im konkreten untersucht hat der Budgetdienst die vorgezogene Senkung der Einkommensteuer, die Erhöhung der Negativsteuer, die Einmalzahlungen für Familien und Arbeitslose und die Investitionsprämie. Außerdem hat er die Verteilung der Effekte auf die einzelnen Einkommensgruppen überprüft.
Die finanziellen Auswirkungen durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 werden in der diesbezüglichen WFA kaum erläutert und es werden keine Angaben zu den getroffenen Annahmen gemacht, kritisiert der Budgetdienst. Insbesondere die für den Verlustrücktrag und für die degressive Abschreibung ausgewiesenen finanziellen Auswirkungen seien zwar qualitativ, nicht aber quantitativ nachvollziehbar. Sowohl für die Einmalzahlung an Familien als auch für die Investitionsprämie sei eine Quantifizierung der gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen unterblieben.
Die ursprüngliche Kritik, dass die positiven Effekte niedriger ausfallen dürften als in der Kostenschätzung des Finanzministeriums angenommen, nimmt der Budgetdienst aber zurück. Das Ministerium war zu einem größeren positiven Effekt gekommen, weil es eine Nachfragesteigerung nach Investitionsgütern durch die degressive Abschreibung angenommen hat, der Budgetdienst hingegen nur die Effekte der Einkommenssteuer berücksichtigte.
Die Entlastung bei der Einkommenssteuer belaufe sich heuer auf 1,38 Mrd. Euro, wovon fast die Hälfte (46 Prozent) auf das wohlhabendste Drittel der österreichischen Haushalte entfalle. Etwa die Hälfte des Betrages dürfte in den Konsum fließen. Durch die Einmalzahlungen für Familien dürften die verfügbaren Einkommen heuer um 665 Mio. Euro steigen. Da hier das ärmste Drittel der Haushalte einen überdurchschnittlich hohen Anteil erhalte, dürften 60 Prozent der Entlastung in den Konsum fließen. Die Einmalzahlungen für Arbeitslose erhöhen heuer die verfügbaren Einkommen um 181 Mio. Euro (bei Verlängerung um 200 Mio. Euro). Zwei Drittel davon dürften in den Privatkonsum fließen, heißt es in der Anfragebeantwortung.
Für die Förderung von Investitionen schüttet die Regierung nach aktuellem Stand zwei Mrd. Euro Investitionsprämie aus. Eine Aufstockung ist wahrscheinlich, da diese Maßnahme von den Unternehmen sehr gut angenommen wurde. Mit den aktuell veranschlagten zwei Milliarden Euro sollten nach Einschätzung der Regierung 20 Mrd. Euro an Investitionen "ausgelöst" werden. Der Budgetdienst geht allerdings davon aus, dass lediglich zwei Milliarden Euro davon tatsächlich zusätzliche Investitionen sind, die ohne die Prämie nicht getätigt worden wären. Alles andere seien Mitnahmeeffekte, also die Förderung ohnehin geplanter Investitionen und Vorzieheffekte, dass also Veranlagungen früher als geplant über die Bühne gehen. "Eine sinnvolle Evaluierung würde untersuchen, welcher Anteil der geförderten Investitionen tatsächlich zusätzlich bewirkt wurde bzw. wegen der Prämie vorgezogen wurde", regt der Budgetdienst an.
Ohne die hier untersuchten Maßnahmen wäre die Wirtschaftsleistung Österreichs heuer um 0,7 Prozentpunkte und 2021 um 1,2 Prozentpunkte niedriger als in der WIFO-Prognose. Zu bedenken sei aber, dass dieses Wachstum über ein höheres Defizit finanziert werden. Allfällige in künftigen Jahren beschlossene Gegenfinanzierungsmaßnahmen werden den Konjunktureffekt wieder dämpfen.
Die Regierung geht davon aus, dass die Maßnahmen von 2020 bis 2024 direkte Budgetkosten von rund 11,4 Mrd. Euro verursachen, diesen aber indirekte positive Wirkungen gegenüberstehen, die zu einer Selbstfinanzierung von 64 Prozent der direkten Kosten führen. "Der relativ hohe Selbstfinanzierungsgrad ist hierbei eine Folge der tendenziell überschätzten Wertschöpfungsmultiplikatoren ... und stellt aus Sicht des Budgetdienstes eher eine Obergrenze dar", heißt es in der Analyse.
Insgesamt geht der Budgetdienst des Parlaments davon aus, dass die wohlhabenderen Haushalte von dem Maßnahmen stärker profitieren werden als die ärmeren. Dem Fünftel der Haushalte mit dem höchsten Einkomme.n kommen demnach 23 Prozent der positiven Effekte zugute, vor allem weil sie am stärksten von der Tarifsenkung der Einkommenssteuer profitieren. Vom gesamten Entlastungsvolumen entfallen hingegen nur rund 16 Prozent auf das einkommensschwächste Fünftel der Haushalte, weil hier zahlreiche Personen aufgrund eines zu geringen Einkommens nur begrenzt von der Senkung des Eingangssteuersatzes profitieren und dies nur teilweise durch die Erhöhung des SV-Bonus kompensiert wird.
(Schluss) tsk/cts
(APA)
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