Corona-Maßnahmen 19.11.2021 16:41:00

Lockdown ab Montag, Impfpflicht ab Februar - Regierung verlängert Hilfen für Firmen

Lockdown ab Montag, Impfpflicht ab Februar - Regierung verlängert Hilfen für Firmen

Die Schließungen sollen ab Montag maximal 20 Tage dauern, wobei nach zehn Tagen evaluiert wird. Die Impfpflicht soll ab Februar 2022 gelten. Die Einigung wurde am Rande der Landeshauptleutekonferenz am Achensee von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) präsentiert.

Regierung verlängert altbekannte Hilfen für Firmen

Die Wirtschaft bedauert den heute angekündigten bundesweiten Corona-Lockdown zwar, akzeptiert ihn aber - und ruft nach finanziellen Hilfen. Sie bekommt diese wohl auch, denn bisher in der Krise angewendete Rezepte werden verlängert. Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher (beide ÖVP) kündigten an, dass es Hilfen vom Ausfallsbonus und Verlustersatz bis zum Härtefallfonds bis März 2022 geben wird. Corona-Kurzarbeit gilt ohnehin noch bis Jahresende.

Das Arbeitsministerium rechnet mit Kurzarbeit annähernd wie im letzten Winter. Im November vor einem Jahr waren im damaligen Lockdown 360.000 Menschen in Kurzarbeit. Die Sozialpartner haben jedenfalls heute an Unternehmen und Beschäftigte appelliert, die Möglichkeit der Kurzarbeit zu nutzen. Damit könnten Unternehmen nach Ende des Lockdowns gleich wieder durchstarten. Kocher versprach, Kurzarbeit weiter zur Verfügung zu stellen, allerdings muss erst vereinbart werden, wie die Kurzarbeit ab Jänner 2022 geregelt wird.

"Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld", so Blümel. "Wenn Fehler passiert sind, dann tut uns das leid", so der Finanzminister darauf angesprochen, dass viele Fachleute ein zögerliches Handeln der Regierung kritisierten.

Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf hatten von einer "Vollbremsung vor Weihnachten" gesprochen und "rasch wirkende Wirtschaftshilfen" gefordert. Die einzelnen Branchen sind von der Maßnahme hart getroffen. Ab 22. November dürfen bis Montag 13. Dezember nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken, Postämter und Telekom-Shops komplett offen halten. Bei den anderen Händlern ist nur "Click & Collect" sowie Abholung nach Vorbestellung möglich.

Gläubigerschützer sehen die Maßnahme allerdings vorerst gelassen. "Einen Lockdown von 20 Tagen sollten die Unternehmen gut verkraften", sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbands Creditreform. Dass Wirtschaftshilfen wie der Verlustersatz und Ausfallsbonus ausgeweitet werden, begrüßt er.

Für WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik ist es hingegen "eine historische Katastrophe". "Es trifft uns zum zweiten Mal beim Weihnachtsgeschäft." Es gebe außerdem wieder das Problem der Sortimentsabgrenzung. Er fürchtet, dass Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte vermehrt Spielwaren verkaufen, während Spielwarengeschäfte im Lockdown geschlossen seien. Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will rechnet mit Umsatzverluste von rund 2,7 Mrd. Euro im Handel.

Die Wintersaison hänge nun neuerlich "an einem seidenen Faden", sagte Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Die Beschäftigten drohten angesichts der großen Unsicherheit endgültig aus der Branche abzuwandern. "Unverständnis, Frustration und auch Wut beschreiben wohl am besten die Emotionen, die aktuell in der Branche vorherrschen", so Kraus-Winkler.

"Der generelle Lockdown trifft Tourismus und Freizeitwirtschaft genau zum Start von Wintersaison und Weihnachtsgeschäft ungebremst und in voller Härte. Er ist aber angesichts der drohenden Überlastung des Gesundheitssystems sowie zur Rettung der Wintersaison wohl unausweichlich", hat Robert Seeber, Tourismus-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer (WKÖ), bei aller Kritik auch Verständnis für den Lockdown.

Die Reisebüros sehen in den heute angekündigten Maßnahmen einen "wirtschaftlich kaum zu verkraftenden Schlag", sagt Gregor Kadanka, WKÖ-Obmann der Reisebüros. Schon im Sommer hätten sich die Erwartungen leider nicht erfüllt. Für den Winter habe man vorsichtig mit 2G geplant, selbst dies treffe nun nicht mehr zu. "Mitten in der normalerweise buchungsstarken Zeit sind unsere Betriebe mit einer Stornowelle konfrontiert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit deshalb leider wieder am Limit".

Mit viel Frustration reagiert der Gastronomie-Obmann in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, auf den nun verhängten Lockdown. "Leider ist nun das eingetreten, was viele Experten bereits seit langem prophezeit haben. Wir alle müssen nun den Preis für die Versäumnisse der letzten Monate zahlen", so Pulker.

Die Impfpflicht wird von der Wirtschaft im wesentlichen unterstützt. "Die Wirtschaft begrüßt jede Maßnahme, die wirksam zur Erhöhung der Impfquote beiträgt", sagte die WKÖ-Spitze. "Ich begrüße ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung nun doch zu einer allgemeinen Impfpflicht durchgerungen hat", so Mario Pulker, Gastronomie-Obmann in der Wirtschaftskammer. Die Impfpflicht sei ein Ansatz, um endlich dauerhaft aus dem "Stop-and-Go-Betrieb" auszubrechen, schreibt Robert Seeber, Tourismus-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer (WKÖ). Betreffend der angekündigten Impfpflicht gebe es jetzt zumindest Klarheit. Unverständlich sei es, dass kein größerer Fortschritt beim Impfen erzielt wurde, sagte Susanne Kraus-Winkler, Obfrau des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer.

Erneuter Lockdown für Händler "historische Katastrophe"

Der erneute Corona-Lockdown trifft die heimischen Händler wieder im anlaufenden Weihnachtsgeschäft. "Es ist eine historische Katastrophe", sagte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik zur APA. Besonders schlimm sei, dass es "vermeidbar gewesen wäre". Ab 22. November dürfen nur Geschäfte des täglichen Bedarfs für drei Wochen komplett offen halten, bei den anderen Händlern ist nur "Click & Collect" sowie Abholung nach Vorbestellung möglich.

Zu den Geschäften des täglichen Bedarfs zählen unter anderem Supermärkte, Drogerien und Apotheken, Postämter und Telekom-Shops. Bei den anderen Händlern herrsche "große Frustration und Enttäuschung", so der WKÖ-Handelsobmann. "Es trifft uns zum zweiten Mal beim Weihnachtsgeschäft." Es gebe außerdem wieder das Problem der Sortimentsabgrenzung, dass nun Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte vermehrt Spielwaren verkaufen würden und Spielwarengeschäfte im Lockdown geschlossen seien.

Wirtschaftskammer und Handelsverband drängen auf umfassende Corona-Wirtschaftshilfen für die Händler. "Ein harter Lockdown im Weihnachtsgeschäft bedeutet, dass wesentliche Teile des stationären österreichischen Handels existenziell gefährdet sind und selbstredend dessen Arbeitsplätze", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung. In der Branche werde es Umsatzverluste von rund 2,7 Mrd. Euro geben, erwartet Will. Der Handelsverband drängt deswegen auf eine Ausweitung des Ausfallsbonus und neue Liquiditätshilfen zur Stabilisierung des Handels.

Corona-Hilfen für die Kultur werden verlängert

Aufgrund des ab Montag geltenden neuen Lockdowns werden auch in der Kultur Corona-Hilfen verlängert und aufgestockt. Das gab die Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Andrea Mayer (Grüne), am Freitag bei einer Pressekonferenz bekannt. Die Situation für den Kunst- und Kulturbetrieb bezeichnete sie als einen "erneuten Rückschlag, der sich nicht beschönigen lässt".

Das Publikum habe die bisherigen Anti-Corona-Maßnahmen sehr gut mitgetragen, allerdings hätten die vergangenen Wochen aufgrund der erhöhten Fallzahlen auch Besucherrückgänge sowie wegen vermehrter Covid-19-Fälle in den Ensembles auch Probleme gebracht, den Betrieb aufrechtzuerhalten. "Die Situation ist daher, wie sie ist", meinte Mayer, verwies auf allgemeine wirtschaftliche Maßnahmen wie weitere Kurzarbeit und auf das Bestreben, "die Compliance zu erhöhen": "Wer sich nicht an die Maßnahmen halten will, soll auch keinen Zugang zu Wirtschaftshilfen haben."

Konkret wird der NPO-Fonds bis zum ersten Quartal 2022 verlängert und mit zusätzlichen 125 Mio. Euro dotiert. Die Hilfen im Rahmen der Künstlersozialversicherung werden ebenfalls über November hinaus bis zumindest in das erste Quartal des kommenden Jahres verlängert und von 150 auf 175 Mio. Euro aufgestockt. In den Lockdown-Monaten gelangen pro Antrag 1.000 Euro statt 600 Euro zur Auszahlung. Der Covid-19-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds) wird von 40 auf 50 Mio. Euro aufgestockt.

"Weil nach dem Lockdown nicht gleich Planungssicherheit gegeben sein wird" (Mayer), werden auch die Ausfallshaftungen verlängert. Für den Veranstalterschutzschirm soll man nunmehr bis 30. Juni 2022 (für Veranstaltungen, die bis 30. Juni 2023 geplant werden) einreichen können. Gleiches gilt für den "Comeback-Zuschuss Film", der um ein halbes Jahr bis Jahresende 2022 (Antragstellung bis 30. Juni 2022) verlängert wird.

Zustimmung kam von SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek, die zugleich die Regierungspolitik angriff: "Die neuerlichen Schließungen bedrohen Künstler*innen und Kulturinstitutionen in ihrer Existenz. Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung und ihr Versagen im Corona-Management und die Weigerung, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen."

Regierung ruft eindringlich zur Nutzung von Homeoffice auf

Am Freitag sind die Wiederauflage bzw. Verlängerung von Coronahilfen verkündet worden, die sich aus Sicht der Regierung bewährt haben. Dass es zu einem neuerlichen bundesweiten Lockdown kommt, bedauerten Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher, der eindringlich zum Homeoffice aufrief. "Wenn Fehler passiert sind, dann tut uns das leid", sagte Blümel darauf angesprochen, dass viele Fachleute ein zögerliches Handeln der Regierung kritisierten.

Der neue Lockdown führe neuerlich zu einer "wirtschaftlich sehr schwierigen Situation" für Unternehmen und Mitarbeiter, so Blümel vor Journalistinnen und Journalisten in Wien. Daher gebe es jene Coronahilfen wieder, die sich im bisherigen Verlauf der Coronakrise als "am zielgerichtetsten und treffsichersten" herausgestellt hätten. "Wir haben von Beginn an verschiedene Maßnahmen aufgesetzt und daraus gelernt", sagte der Finanzminister. Dabei geht es um Garantien, Steuerstundungen, den Ausfallsbonus, den Verlustersatz und den Härtefallfonds. Diese werden - nicht zuletzt dank der neuesten EU-Regelung von gestern - erhöht und/oder verlängert. Auch für die Kulturbranche werden Hilfen wie der NPO-Fonds und der Veranstaltungsschutzschirm verlängert.

Arbeitsminister Kocher sagte einmal mehr, dass nur Impfen aus der Pandemie führe. Aktuell sei es aber auch angebracht, Kontakte im Berufsleben so weit wie es gehe einzuschränken: "Ich empfehle allen Unternehmen nachhaltig, Homeoffice zu nutzen", formulierte er seinen "Aufruf an alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vereinbarungsgemäß Homeoffice in Anspruch zu nehmen, um entsprechend die Kontakte zu reduzieren." Eine Homeoffice-Pflicht gebe es nicht, weil die Sozialpartner darauf verwiesen hätten, dass eine solche nicht überall umsetzbar sei. Trotzdem hätten die Sozialpartner zugesichert, "sich massiv für die Nutzung von Homeoffice einzusetzen".

Grundsätzlich hielt Kocher fest: "Mir ist bewusst, wie frustrierend die Situation für viele ist; vor allem für jene, die sich immer an die Regeln gehalten haben und geimpft sind."

Die Corona-Kurzarbeit bleibt aufrecht, so Kocher. Das sei auch der Plan für das neue Jahr, man werde die Kurzarbeit "weiter bereitstellen". Zur konkreten Ausgestaltung gebe es in den kommenden Tagen Gespräche mit den Sozialpartnern. Im Lockdown kann die Kurzarbeitszeit auf null Prozent sinken, Mitarbeiter erhalten einen Netto-Einkommensersatz von 80 bis 90 Prozent.

Ab Montag kommt auch die Möglichkeit zur Dienstfreistellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Vorerkrankung, sollte keine Möglichkeit zum Homeoffice bestehen - auch wenn eine gesetzliche Regelung noch bis Dezember braucht, so Kocher. Selbiges gilt für Schwangere im körpernahen Dienstleistungsbereich. "Risikoatteste sind ab Montag möglich", sagte Kocher. Die Arbeitnehmer bekommen eine Entgeltfortzahlung, die deren Arbeitgeber zur Gänze ersetzt bekommen.

Die Gesamtkosten aller Maßnahmen wollte Blümel nicht einschätzen. Jedenfalls seien die Kosten durch bisherige Budgetbeschlüsse gedeckt, betonte er. Auch würde man natürlich laufend dran sein, alle Maßnahmen regelmäßig nachzubessern. So habe sich die Bearbeitungszeit von unternehmerischen Hilfsansuchen im Laufe der Pandemie sehr stark verkürzt. Grundsätzlich plädiere er dafür, "Herausforderungen zu lösen, nicht nur zu fragen, 'wer ist schuld?'", so Blümel. Freilich verstehe er, dass viele Unternehmer und große Teile der Bevölkerung aufgrund der Coronasituation und den nun wieder härteren Maßnahmen "hochfrustriert" seien. Trotzdem rechnet der Finanzminister unverändert mit einem weitergehenden Wirtschaftswachstum. Das besagten die Prognosen - allerdings von vor dem neuesten Lockdown.

Betont wurde bei der Pressekonferenz auch, dass sich die Unternehmen an die Coronaregeln halten müssten. Für schwarze Schafe gebe es keine Coronahilfen, es werde auch Kontrollen geben. Die konkreten Verordnungstexte wurden für "die nächsten Tage" angekündigt.

Gläubigerschützer sehen keine Insolvenzwelle anrollen

Gläubigerschützer sehen dem heute von der Regierung angekündigten, vierten Lockdown für alle vorerst mit Gelassenheit entgegen. "Einen Lockdown von 20 Tagen sollten die Unternehmen gut verkraften", sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbands Creditreform, am Freitag zur APA. Dass Wirtschaftshilfen wie der Verlustersatz und Ausfallsbonus ausgeweitet werden, begrüßt er.

Gut für die Firmen funktioniert hätten in der Vergangenheit vor allem die Instrumente der Kurzarbeit und der Verlustersatz. Wenn man diese Hilfen verlängere bzw. erhöhe, dann sei das sicher gut, kommentierte Weinhofer die vom Finanz- und vom Arbeitsminister heute verkündeten Wirtschaftsmaßnahmen.

Sorgen um eine nun nahende Insolvenzwelle macht sich der Kreditschützer nicht. "Ich sehe in keiner Weise einen übermäßigen Anstieg", sagte Weinhofer. Die Unternehmen hätten im Großen und Ganzen weiterhin eine stabile Kapitalausstattung. "Was die Eigenkapitalausstattung betrifft, haben wir keine gravierenden Verschlechterungen gesehen."

Im Laufe der Pandemie hätten die Firmen außerdem sehr viel dazugelernt und nun bereits Erfahrungswerte, wie auch in Lockdown-Zeiten Geschäft gemacht werden kann - beispielsweise mit Click & Collect oder Take-Away-Services. Auch für den Tourismus rechnet er nicht mit allzu gravierenden Auswirkungen, sofern der Lockdown nur für einen eher kurzen Zeitraum gilt.

Seit dem Sommer sind die Insolvenzzahlen in Österreich wieder deutlich gestiegen. Grund dafür war jedoch vor allem, dass die in der Coronakrise ausgesetzte Insolvenzantragspflicht mit Ende Juni wieder in Kraft getreten ist. Von Anfang Juli bis 15. November habe es bei den Firmeninsolvenzen einen Anstieg von 73 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2020 gegeben, so Weinhofer. Auch gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 habe die Zahl der Pleiten um 38 Prozent zugelegt.

"Die Insolvenzen, die jetzt steigend reingekommen sind, sind eine Normalisierung des Geschehens", sagte Weinhofer. Eine Notwendigkeit, die Insolvenzantragspflicht im Zuge des vierten Lockdowns erneut auszusetzen, sieht er nicht. "Ich finde das nicht notwendig, auch weil es ein sehr gravierender Eingriff war", so der Gläubigerschützer. Eher habe der Eingriff in das Insolvenzwesen zu Verunsicherung und zu Vertrauensverlust auf Gläubiger- und Lieferantenseite geführt.

bei/pm/stf/kre/phs/cir/bel/tsk

APA

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