Praxair-Deal 20.12.2018 12:12:45

Linde-Fusion benötigte keinen Hauptversammlungsbeschluss

Linde-Fusion benötigte keinen Hauptversammlungsbeschluss

Das Landgericht München I habe die Feststellungsklage der Anlegerschutzvereinigung DSW am Donnerstag in erster Instanz zurückgewiesen, sagte ein Linde AG-Sprecher. Damit war der von Linde gewählte Weg zur geplanten Fusion rechtens. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

"Wir kennen die Gründe für das Urteil noch nicht, diese wurden nur kurz angerissen, sagte Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW und Anwältin der Klägerseite. Sie betonte: "Wir werden das Urteil studieren und sehen was wir machen". Erst dann könne eine Berufung geprüft werden. Vom Landgericht München I war zunächst keine Stellungnahme in der Sache erhältlich.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hatte sich daran gestört, dass die Linde-Aktionäre nicht über den geplanten Zusammenschluss mit dem US-Konzern abstimmen durften. "Wir sind davon überzeugt, dass eine Entscheidung von einer solchen Tragweite den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen", sagte Daniela Bergdolt auf der Linde-Hauptversammlung im vergangenen Jahr. Weil das nicht der Fall gewesen sei, habe man Klage auf Feststellung genau dieses Sachverhaltes eingereicht.

Feststellungsklage hätte Fusion nicht verhindert

In dem Business Combination Agreement, das dem Zusammenschluss zugrunde liegt, sei ein Fahrplan für die Schaffung des neuen Konzerns aufgestellt worden, der so tiefgreifende Änderungen für die Gesellschaftsstruktur der Linde AG zur Folge habe, dass es zwingend einen Hauptversammlungsbeschluss hätte geben müssen, argumentierte sie weiter. Die Feststellungsklage hätte die Fusion nicht verhindert. Vielmehr hätte das Gericht feststellen können, dass der Vorstand seinen Zuständigkeitsbereich in der Frage verlassen hat. Mit einer gerichtlichen Klärung sollte auch sichergestellt werden, dass ein ähnlicher Fall ohne Befragung der Hauptversammlung in Zukunft so nicht mehr möglich sein wird.

Linde-Vorstandschef Aldo Belloni sowie Aufsichtsratchef Wolfgang Reitzle, der nun Verwaltungsratschef der neuen Linde wird, hatten die Kritik stets zurückgewiesen und betont, jeder Linde-Aktionär könne für sich entscheiden, ob er seine Linde-Aktien in Papiere des fusionierten Konzerns eintauscht und damit zustimme oder nicht.

Die Fusion war zum 1. November vollzogen worden. Operativ dürfen Linde und Praxair aber erst ab dem 29. Januar 2019 zusammenarbeiten. Bis dahin müssen die von den Kartellbehörden auferlegten Unternehmensverkäufe vollzogen sein. Nach Fristablauf wird Vorstandschef Belloni, der für die Fusion zur Linde AG zurückgekehrt war, aus dem Vorstand ausscheiden und die neue Linde plc wird dann vom bisherigen Praxair-Chef Steve Angel geführt.

FRANKFURT (Dow Jones)

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Bildquelle: Linde,Robert Fischer/Linde AG

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