30.03.2015 22:37:40

Lausitzer Rundschau: Ein Problem, das keines ist Zur Debatte über die ärztliche Schweigepflicht

Cottbus (ots) - Vor dem Hintergrund der psychischen Probleme des deutschen Todes-Piloten über den französischen Alpen ist nun auch die ärztliche Schweigepflicht ins Gerede gekommen. Nicht wenige Experten erwecken den Eindruck, dass sich derartige Katastrophen durch eine Lockerung dieser Bestimmung künftig verhindern ließen. Doch das ist eine verquere Debatte. Denn schon nach den geltenden Regeln ist die Schweigepflicht eines Arztes nicht unantastbar. Wenn ein Mediziner zum Beispiel Anzeichen für eine Kindesmisshandlung sieht, hat er das den Behörden mitzuteilen. Das gilt sogar dann, wenn sich sein Verdacht nicht bestätigt. So wies ein Berliner Gericht im vergangenen Jahr die entsprechende Schadenersatzklage eines Elternpaares zurück, obwohl sich ein mutmaßliches Schütteltrauma ihres Kindes als gegenstandslos erwiesen hatte. Übertragen auf den aktuellen Fall bedeutet das: Schon bei einem Zweifel an der Flugtauglichkeit des Copiloten wäre der Arzt verpflichtet gewesen, den Arbeitgeber darüber zu informieren. Sofern er den kennt. Bei psychischen Problemen ist das in der Regel der Fall. An dieser Stelle ist also eine Gesetzesänderung überflüssig. Problematischer ist allerdings, warum Piloten nicht in regelmäßigen Abständen auf ihre psychische Verfassung hin untersucht werden und darüber verpflichtende Nachweise für ihre Airline erbringen müssen. Dass der Copilot der abgestürzten Germanwings-Maschine nach jüngsten Erkenntnissen schon früher als selbstmordgefährdet galt, wäre dann womöglich nicht so einfach unter den Tisch gefallen.

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