Dieselskandal 03.11.2021 17:45:00

Kunden können sich Musterfeststellungsklage gegen Daimler anschließen

Kunden können sich Musterfeststellungsklage gegen Daimler anschließen

"Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden", teilte das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mit. Im Juli hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht, um Schadenersatz für vom Diesel-Skandal betroffene Mercedes-Kunden zu erstreiten. Die Verbraucherschützer werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vor.

Nun hat das Bundesamt die Klage öffentlich bekannt gemacht und stellt auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Wer über keinen Internetzugang verfüge, könne das Formular auch schriftlich anfordern, hieß es. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim Oberlandesgericht Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamts bekanntgegeben.

Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen ihrer Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Der Autobauer musste daher massenweise Autos zurückrufen. Die Verbraucherschützer werfen Daimler im Kern vor, in seine betroffenen Dieselautos unterschiedliche Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben. Damit können Hersteller dafür sorgen, dass Autos während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich.

"Wir halten die in Dieselklagen gegen uns geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und werden uns auch weiterhin dagegen zur Wehr setzen", teilte ein Sprecher von Daimler am Mittwoch nach der Bekanntmachung des Bundesamts mit. "Durch eine Musterfeststellungsklage können wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen. Inwieweit dies in diesem Fall möglich sein wird, bleibt abzuwarten."

BERLIN/STUTTGART (dpa-AFX)

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