Betriebsvereinbarung 10.05.2021 17:58:00

Kündigungen bei Schließung von MAN-Werk in Steyr laut Gewerkschafts-Gutachten wohl nicht rechtens - MAN-Aktie schießt hoch

Kündigungen bei Schließung von MAN-Werk in Steyr laut Gewerkschafts-Gutachten wohl nicht rechtens - MAN-Aktie schießt hoch

Die Expertise des Grazer Uni-Professors Gert-Peter Reissner geht davon aus, dass die Belegschaft quasi einen Deal mit dem Konzern abgeschlossen und ihren Teil - Zugeständnisse bei Arbeitszeiten oder Verzicht auf Zusatzleistungen - erbracht habe. Zu ähnlichen Schlüssen kommt auch die Kanzlei Jarolim und Partner.

Das Reissner-Gutachten, das der APA vorliegt, verweist u.a. auf den Passus in der Standortsicherungsvereinbarung 2019, wonach "betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis zum 31.12.2030 für alle Beschäftigten der MAN T&B ausgeschlossen" sind. Würde man betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, so wären diese demnach rechtsunwirksam, so die Schlussfolgerung.

Die Vereinbarung stelle nach Reissners Rechtsansicht eine echte Betriebsvereinbarung im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes dar. Damit entfalte sie auch nach der erfolgten Aufkündigung durch MAN eine Nachwirkung. Das bedeutet: Solange nicht eine neue Vereinbarung getroffen wurde oder die alte durch neue Arbeitsverträge aufgehoben wurde, gelte die Kündigungsbeschränkung weiter. Darüber hinaus wäre die Frage zu klären, ob die Abmachungen nicht bereits Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge geworden seien.

Die Standortsicherungsvereinbarung 2019 beinhaltet nach Reissners Ansicht zudem einen "Deal" zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite mit dem Ziel, den Standort zu erhalten: Die Belegschaft schnallte den Gürtel enger, im Gegenzug verzichtete das Unternehmen auf betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030 und sagte Investitionen in den Standort zu. Anders als der Klagenfurter Privatrechtsprofessor Christoph Kietaibl, der ein Gutachten für MAN erstellt hat, geht Reissner davon aus, dass der Betriebsrat sehr wohl die Rechtskompetenz habe, eine Vereinbarung über einen Kündigungsschutz abzuschließen.

Hannes Jarolim und Sarah Meixner von der Kanzlei Jarolim und Partner haben - ebenfalls für die Arbeitnehmerseite - rechtliche Stellungnahmen zu den Standortsicherungsvereinbarungen abgegeben. Und sie kommen zu ähnlichen Schlüssen. Auch sie betonen vor allem den Deal, bei dem die Belegschaft bereits massiv in Vorleistung gegangen sei. Die Gegenleistung dafür könne nicht durch einen neuen Vorstand einfach und einseitig gestrichen werden kann, betonte Jarolim.

Sarah Meixner sagte im Gespräch mit der APA zudem, dass man die Vereinbarung unter Umständen sogar als "präventiven Sozialplan" interpretieren könnte. Dann wäre eine Kündigung dieser Vereinbarung gar nicht zulässig. Jedenfalls widerspreche es aber dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn MAN nun seine Zusage plötzlich widerrufe. "Betrachtet man die aktuelle Vorgangsweise der MAN-Führung, so stellt sich die Frage, ob das wirklich die neue Unternehmenskultur des VW-Konzerns in Österreich sein soll und wie man darauf wohl reagieren kann bzw. muss", unterstrich Jarolim.

Der Linzer Uni-Rektor Meinhard Lukas - er hat für keine Seite ein Gutachten erstellt, sich aber als Zivilrechtsexperte geäußert - liest aus der Vereinbarung von Dezember 2019 ebenfalls den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2030 heraus und geht davon aus, dass der Kündigungsverzicht mittlerweile auch Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge geworden sein könnte. Auch er argumentiert, dass die Beschäftigten ja bereits eine Gegenleistung erbracht hätten.

Uni-Professor Wolfgang Mazal, der im Auftrag von MAN ein Gutachten erstellt hat, vertritt hingegen die Auffassung, dass die österreichische MAN-Vereinbarung an eine deutsche Rahmenvereinbarung gebunden sei, die mittlerweile aufgehoben sei.

Reissner verweist allerdings auf das Territorialitätsprinzip: Eine für ein deutsches Unternehmen abgeschlossene Betriebsvereinbarung entfalte für einen österreichischen Standort nur dann normative Wirkung, wenn sie in Österreich nochmals unter Einhaltung aller formalen Voraussetzungen beschlossen und entsprechend kundgemacht wurde. Das sei bei keiner der deutschen bzw. Gesamt-Betriebsvereinbarungen der Fall.

Zu klären ist gemäß Reissner, Jarolim und Meixner auch, ob mit der Verlagerung der Produktion ins Ausland ein grenzüberschreitender Betriebsübergang - etwa an eine polnische operative GmbH - vorliegt. Dort wären die Steyrer Arbeitnehmer dann beschäftigt. Da wohl kaum einer von ihnen im Arbeitsvertrag stehen hat, dass er auf Weisung nach Polen gehen muss, müsste die Nachfolgefirma die Beschäftigten weiter bezahlen, auch wenn es in Steyr keine Arbeit mehr für sie gibt. Angesichts dieser Rechtsfolgen sei damit zu rechnen, dass der Konzern einen Betriebsübergang vermeiden wolle, heißt es im Reissner-Gutachten, dazu müsste er aber wohl "die wirtschaftliche Einheit zerschlagen".

Wolfs Konzept für RLB-Schaller "schlüssig"

Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich will mithelfen, das akut von der Schließung bedrohte Werk des Lkw-Bauers MAN in Steyr zu erhalten. "Wir haben immer gesagt, dass wir uns vorstellen können, dass wir Teil eines Konsortiums werden, wenn ein wirklich zukunftsweisender Plan am Tisch liegt", bekräftigte Generaldirektor Heinrich Schaller in einer Presseaussendung am Montag.

Das jetzt von Investor Siegfried Wolf vorliegende Konzept erscheine schlüssig. "Jetzt bleibt abzuwarten, wie die weiteren Verhandlungen laufen. Über Details wollen wir derzeit aber noch keine Auskünfte geben", gab sich Schaller dann wieder bedeckt.

Wolf hatte sein ursprüngliches Übernahme-Angebot zuletzt nachgebessert, u.a. mit einer Forschungsgesellschaft für 150 Leute. Damit könnten 1.400 Personen und 160 Lehrlinge bleiben, für 133 Leute gebe es eine Altersteilzeitlösung. Dem Betriebsrat wurde das Angebot noch vorgestellt. Wisse er die Mehrheit des Personals hinter sich, will Wolf mit MAN wieder an den Verhandlungstisch zurück.

Die Grünen forderten indes, dass nicht nur die Betriebsräte, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Gespräche "eingebunden werden und eine zentrale Rolle haben". "Zweitens muss sichergestellt sein, dass das Wolfsche Konzept absolut zukunftstauglich ist und den Weg der Green Mobility geht. Nur so kann die Neuauflage erfolgreich und der Standort Steyr samt Jobs langfristig gesichert werden", äußerte sich die Grüne Arbeitsmarktsprecherin Ulrike Schwarz in einer Pressemitteilung am Montag.

Am Montag schoss die MAN-Aktie im XETRA-Handel letztendlich um 29,01 Prozent auf 71,60 Euro hoch.

(APA) ver/zie/inn/wim

Weitere Links:


Bildquelle: MAN

Nachrichten zu MANmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu MANmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!