12.04.2016 15:52:39
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Kölner Stadt-Anzeiger: NRW-Grüne: Paragraf zu Majestätsbeleidigung abschaffen
Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, kann in Deutschland nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches angeklagt werden. Ausländische Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder und diplomatische Vertreter genießen demzufolge den Schutz ihrer Ehre - egal ob sie sich im In- oder Ausland aufhalten.
Lehmann kritisierte auch die generelle Türkei-Politik der Regierung in Berlin: "Jetzt rächt sich das Duckmäusertum der Bundesregierung gegenüber Erdogan. Das Recht auf Presse- und Kunstfreiheit ist ein hohes Gut. Wir müssen es gerade dann verteidigen, wenn es in Frage gestellt wird." Man müsse weder Böhmermann noch sein Schmähgedicht gut finden - "aber die Freiheit, sich satirisch und kritisch äußern zu dürfen, ist zentral in einem demokratischen Rechtsstaat", so Lehmann.
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