10.11.2016 18:17:38
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Kölner Stadt-Anzeiger: Landschaftsverband Rheinland (LVR) protestiert gegen geplante Ausweitung medizinischer Forschung an Demenzkranken Brandbrief von LVR-Direktorin Lubek an Bundesgesundheitsminist
Die Sprecherin des LVR-Gesundheitsausschusses Marie-Agnes Strack-Zimmermann, stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, sprach von einem Angriff auf die Würde des Menschen und nannte es "erschreckend, dass Minister Gröhe eine ethisch so schwerwiegende Reform am liebsten stiekum und unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchs Parlament gebracht hätte". Das geplante Gesetz sei "inakzeptabel", sagte Strack-Zimmermann dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Es untergräbt die Selbstbestimmung des Einzelnen und legt das Schicksal Tausender Demenzkranker, die nicht mehr selbst entscheiden können, in die Hände anderer." Sie sei froh, dass der LVR als größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung in Deutschland ihrer Initiative gefolgt sei "und dem Minister deutlich zu verstehen gibt, dass der LVR sich gegen ein solches Gesetz stellt".
Allerdings dürfte diesem Widerstand und Ruf nach Ablehnung in der abschließenden dritten Lesung kein Erfolg beschieden sein. Bereits am Mittwoch hatten in einer Abstimmung ohne Fraktionsbindung 330 Abgeordnete für einen Antrag u.a. von SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach votiert, der auch von Gröhe unterstützt wurde. Nur 243 waren dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Bleibt es bei diesen Mehrheitsverhältnissen, können einwilligungsfähige Patienten sich auch im Fall einer späteren Demenz zu Experimenten bereiterklären, von denen sie selbst womöglich keinen Nutzen haben. Gröhe bezeichnete dies als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und sah die Schutzstandards als hinreichend an. Kritiker hingegen sprechen von einer Blanko-Unterschrift.
In ihrem Brief warnt LVR-Direktorin Lubek, dass mit der Novelle "ein zentrales medizinisch-ethisches Grundprinzip zur Disposition gestellt" werde. Sie appelliert an die Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzesvorhaben angesichts der ethischen und rechtlichen Bedenken nicht zuzustimmen. "Es muss weiterhin sichergestellt sein, dass die Würde und die Sicherheit der Probandinnen und Probanden im Vordergrund stehen." Das Schutzniveau für eine besonders verletzliche Patientengruppe müsse in Deutschland "weiter auf hohem Standard erhalten bleiben".
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