02.10.2021 13:22:00

Kocher zu Langzeitarbeitslosen: "Können jedem ein Angebot machen"

Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) hat heute im "Ö1-Mittagsjournal" das breite Angebot für Langzeitarbeitslose betont, einer deutlichen Absenkung des Arbeitslosengeldes in einem degressiven Modell eine Absage erteilt und bei der Entscheidung um 3G am Arbeitsplatz noch etwas Geduld eingefordert. "Wir können jedem Langzeitarbeitslosen, jeder Langzeitarbeitslosen derzeit ein Angebot machen", so Kocher zum Thema Arbeitsmarkt. "Jeder kann etwas bekommen, recht rasch bekommen."

Neben den rund 114.000 offenen Stellen biete sich noch Weiterbildung und das Programm "Sprungbrett" für Langzeitarbeitslose an. Hierbei wird den Unternehmen ein Lohnzuschuss von 50 Prozent gewährt. Eine Fortsetzung der erhöhten Notstandsbeihilfe hält er, mit Verweis auf die stark sinkenden Arbeitslosenzahlen nach der Coronapandemie, nicht für erforderlich. "Wir sind jetzt am Arbeitsmarkt in der Lage allen Langzeitarbeitslosen ein Angebot zu machen, da sehe ich nicht die große Notwendigkeit", sagte der Minister am Samstag.

Zum Mangel an Facharbeitern hielt Kocher fest, dass die Regierung eine Lockerung bei den Saisonnier-Regelungen plant. Stamm-Saisonniers sollen demnach nicht mehr unter die Quote für die Maximalzahl an Saisonniers fallen.

Zu Änderungen beim Arbeitslosengeld - im Gespräch ist ein degressives Modell, also zuerst etwas mehr, dann etwas weniger Netto-Ersatzrate als derzeit - meinte Kocher, dass es bereits jetzt mit Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ein Stufenmodell gibt. Zu einer Absenkung unter die derzeit 55 Prozent Ersatzquote in der Schlussphase eines weiter abgestuften Arbeitslosengeldes sagte er: "Ich kann mir nicht vorstellen dass wir da stark darunter gehen." Grundsätzlich hielt Kocher zum geplanten Arbeitsmarktpaket fest: "Da wird ein bisschen Feenstaub nicht reichen."

Zu Überlegungen, eine 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen, verwies Kocher auf laufende Gespräche, in die auch die Sozialpartner eingebunden seien. Er erinnerte daran, dass im österreichischen Arbeitsrecht eine Kündigung ohnehin ohne Angaben von Gründen - mit einigen Ausnahmen - erfolgen könne. Die Arbeitsrechtsexperten seien sich einig, dass eine dauerhafte Testverweigerung "natürlich ein Grund für eine Kündigung wäre".

stf/wim

APA

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