22.02.2016 18:17:45

Koalitionsfraktionen ringen um Kompromiss zur Erbschaftsteuer

   Von Andreas Kißler

   BERLIN (Dow Jones)--Die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition streiten weiter um einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. Die Zeit dafür wird langsam knapp: Bis Mitte 2016 muss die Steuer nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt sein. Doch die Unterhändler haben sich immer noch nicht auf die entscheidenden Details verständigt.

   "Es gibt weiterhin keine Einigung", hieß es aus dem Umfeld der Gespräche, die die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (CDU), Gerda Hasselfeldt (CSU) und Carsten Schneider (SPD) führen. Wann es nun zu einem Beschluss des Bundestages und einer Befassung des Bundesrates kommt, ist ungewiss. Dem Vernehmen nach gibt es besonders Widerstand von der CSU, die keine Regelung mittragen will, mit denen höhere Steuereinnahmen verbunden wären.

   Nach dem Entwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll künftig auch privates Vermögen bei der Vererbung von Betrieben berücksichtigt werden.

   Nun diskutieren die Fraktionsexperten nach Berichten über veränderte Bewertungsregeln dafür - so soll der Wert der Unternehmen anders berechnet werden, indem ein höherer Risikofaktor in dem verwendeten vereinfachten Ertragswertverfahren angesetzt wird. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung und Die Welt zudem schreiben, soll es auch Ausnahmen für Investitionsmittel geben, wenn die Erben Barmittel wieder in die Firma investieren.

Auch das Privatvermögen wird herangezogen Über diese Details wird in der Koalition allerdings noch gestritten. Doch die Erbschaftsteuer muss Mitte des Jahres 2016 neu geregelt sein, weil das Bundesverfassungsgericht Teile der bisherigen gesetzlichen Regelung verworfen hat. Die Wirtschaft hat aber scharf kritisiert, dass Schäuble auch privates Vermögen berücksichtigen will. Jüngste Berechnungen aus Schäubles Ministerium, nach denen dem Finanzminister auf lange Sicht durch die Reform Mehreinnahmen von über 1,5 Milliarden Euro winken, haben zu zusätzlichem Unmut bei den Betrieben geführt.

   Die Pläne des Finanzministers sehen vor, dass notfalls ein Teil des Privatvermögens der Unternehmer zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf Betriebe herangezogen wird. Dafür soll eine Freigrenze von 26 Millionen Euro gelten: Liegt das ererbte Betriebsvermögen darüber, soll das Privatvermögen bis maximal zu seiner Hälfte zur Begleichung der Erbschaftsteuer dienen. Dazu soll zuvor eine Bedürfnisprüfung gemacht werden.

   Kleinunternehmen sollen aber von der Steuer verschont werden, wenn sie Arbeitsplätze erhalten. So müssen Erben von Betrieben mit bis zu drei Beschäftigten keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie das Unternehmen sieben Jahre fortführen. Die Wirtschaft fordert jedoch, die Zahl der Beschäftigten bei der Nichtaufgriffsgrenze anzuheben, und beklagt, die Einbeziehung des Privatvermögens führe zu einer doppelten Belastung des Vermögens der Erben. Kritisiert wurden Schäubles Pläne jüngst auch aus der Wissenschaft.

   Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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   February 22, 2016 11:46 ET (16:46 GMT)

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