15.12.2016 13:36:50
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Klima-Klage von peruanischem Kleinbauern gegen RWE gescheitert
ESSEN (AFP)--Die Klage eines peruanischen Kleinbauern gegen den Energiekonzern RWE wegen der Folgen der Klimaerwärmung in seiner Heimat ist gescheitert. Nach einem am Donnerstag vom Landgericht Essen verkündeten Urteil gibt es zwar einen möglichen naturwissenschaftlichen Zusammenhang zwischen Abgasen aus RWE-Kraftwerken und dem Klimawandel. Rechtlich könne dem Konzern aber keine direkte Verursacher-Rolle als sogenannter Störer nachgewiesen werden. (Az. 2 O 285/15)
Dem klagenden Bauern und Bergführer Saul Luciano Lliuya gehört ein Haus in der peruanischen Stadt Huarez in den Anden. Er machte vor Gericht geltend, dass ein See oberhalb der Stadt durch das Schmelzen eines Gletschers überzulaufen droht und sein Haus beschädigen werde. Grund des Schmelzens sei der Klimawandel, der durch den CO2-Ausstoß der RWE-Kraftwerke mitverursacht sei.
Der Kläger forderte deshalb, dass die RWE AG die Kosten für künftige Schutzmaßnahmen tragen müsse, und zwar entsprechend ihrem Anteil am weltweiten CO2-Ausstoß. Das Gericht wies dies nun mit der Begründung zurück, der Kleinbauer hätte dazu den Anteil von RWE an den globalen Treibhausemissionen selbst benennen müssen.
Den Antrag des Klägers auf Zahlung von Eigenleistungen zum Schutz vor Überflutungen in Höhe von 6.300 Euro scheiterte ebenfalls. Laut Gericht kann RWE eine Flutgefahr "nicht individuell zugeordnet" werden: Es gebe zahllose Emittenten, die Treibhausgase freisetzten. Wenn diese Gase in einem komplexen Naturprozess eine Klimaänderung hervorriefen, lasse sich "keine direkte Verursachungskette zwischen der Quelle der Treibhausgase und dem Schaden ausmachen". Die RWE AG sei damit nicht als sogenannter Störer im Rechtssinne einzuordnen.
Kleinbauer wird wahrscheinlich nächste Instanz anrufen Der Kleinbauer wurde bei seiner Klage von der Entwicklungsorganisation Germanwatch unterstützt. Lliuyas Anwältin Roda Verheyen kündigte nach der Entscheidung an, dass ihr Mandant "höchstwahrscheinlich" vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Hamm, ziehen werde.
Germanwatch verwies in einer Stellungnahme zum Urteil darauf, dass RWE sich selbst als den größten CO2-Einzelemittenten in Europa bezeichne. Das Unternehmen sei laut einer Untersuchung von 2014 für rund ein halbes Prozent aller weltweit seit Beginn der Industrialisierung durch menschliches Handeln freigesetzten Treibhausgasemissionen verantwortlich.
RWE begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe bestätigt, dass nach dem deutschen Zivilrecht ein einzelner Emittent nicht für allgemein verursachte und global wirkende Vorgänge wie den Klimawandel haftbar gemacht werden könne. Der Germanwatch-Vorsitzende Klaus Milke kritisierte diese Auffassung: Mit dem Argument, dass es ja viele Mitverursacher gebe, könnten sich die Unternehmen aus der Verantwortung stehlen: "Es wäre ein Argument für kollektive Verantwortungslosigkeit", erklärte Milke.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/bam
(END) Dow Jones Newswires
December 15, 2016 07:06 ET (12:06 GMT)- - 07 06 AM EST 12-15-16
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