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Keine Rechtsmittel geplant 24.08.2016 13:18:00

Fabasoft bei Auftrag für Schweizer Bundeskanzlei abgeblitzt

Eine Beschwerde dagegen, dass der Zuschlag nicht erteilt worden war, wurde nunmehr vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, teilte Fabasoft am Mittwoch mit.

Das Unternehmen plane nach erster Beratung nicht, ein noch mögliches Rechtsmittel gegen diese Entscheidung beim Bundesgericht einzulegen, so dass damit zu rechnen sei, dass sie rechtskräftig werde, heißt es in einer Stellungnahme. Aber Fabasoft will zum Ende der Rechtsmittelfrist am 23. September noch einen fachkundigen Rat einholen.

Die Softwarefirma geht davon aus, dass für die Schweizer Bundesverwaltung bis einschließlich 2017 signifikante Leistungen aus bestehenden Auftragsverhältnissen weiter erbracht werden können. Man habe dort in den vergangenen Monaten erfreuliches Neugeschäft in Bereichen erlangen können, die nicht von der Ausschreibung betroffen sind. Trotzdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Geschäft der 100-Prozent-Tochter Fabasoft Schweiz AG mit der Bundesverwaltung rückläufig werde.

(Schluss) zie/ver/ggr

ISIN AT0000785407 WEB http://www.fabasoft.com/

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