16.12.2016 19:23:55
|
Kein guter Tag für Qualität und Verbraucherschutz - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Spielhallengesetzen in Berlin und Rheinland-Pfalz
Die Deutsche Automatenwirtschaft setzt sich schon seit langem dafür ein, dass entsprechend den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages die Entscheidung über den Weiterbetrieb von Spielhallen nicht willkürlich nach Abstand und Größe geschieht, sondern Qualität Grundlage bei der Bewertung von Spielstätten sein muss. Das ist in erster Linie eine Frage des Verbraucherschutzes. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch kein gutes Signal für Tausende von Arbeitsplätzen in legalen Betrieben in Deutschland ", sagte Stecker in Leipzig und bedauerte, dass mit der getroffenen Entscheidung diese Qualitätsmerkmale künftig keine Rolle bei der Entscheidung über den Weiterbetrieb von Spielhallen-Standorten spielen werden.
"Wir werden sehen, ob das Bundesverfassungsgericht zu einer anderen Einschätzung kommt.", so Stecker im Anschluss an die Urteilsverkündung.
OTS: Die Deutsche Automatenwirtschaft newsroom: http://www.presseportal.de/nr/115208 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_115208.rss2
Pressekontakt: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. Dachverband Dircksenstr. 49, 10178 Berlin Postfach 02 13 66, 10125 Berlin Tel. : +49 (30) 24 08 77 80 Fax : +49 (30) 24 08 77 89 Email: mmichalski@automatenwirtschaft.de
![](https://images.finanzen.at/images/unsortiert/wertpapierdepot-absichern-aktienchart-boerse-750493204-260.jpg)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!