Kampf um Vertrauen |
27.02.2017 14:56:00
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Regierung beschließt Spekulationsverbot und 100 Jahre Kreditlaufzeit
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) schlägt vor, die Höchstgrenzen für die Prolongierung bzw. Konvertierung von Finanzschulden bzw. für Kapitalforderungen aus Währungstauschverträgen zu halbieren. Auch soll der Zeitraum, für den die Bundesfinanzierungsagentur ÖBFA eine Schuldenmanagementstrategie vorzulegen hat, von einem auf vier Jahre ausgedehnt werden.
Das gesetzliche Spekulationsverbot soll in das Bundeshaushaltsgesetz 2013 integriert werden, eine Novelle des Bundesfinanzierungsgesetzes wird ebenso notwendig wie Verweisänderungen in mehreren Sozialversicherungsgesetzen. Die im Bundesfinanzierungsgesetz festgeschriebenen Grundsätze einer risikoaversen Finanzgebarung sollen nämlich auch im Bereich der Sozialversicherung sinngemäß anzuwenden sein.
Weiters wird die Möglichkeit geschaffen, dass die ÖBFA für Rechtsträger des Bundes, der Sozialversicherung und für Einheiten der Länder gebündelt Finanzdienstleistungen erbringen kann. Die maximale Laufzeit für Staatskredite wird außerdem von 70 auf 100 Jahre verlängert. Begründet wird das in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf u.a. mit der verstärkten Nachfrage von Versicherungen und Pensionskassen nach langfristigen Veranlagungen. Der Rechnungshof hat in der Begutachtung dagegen die Sinnhaftigkeit der Maßnahme hinterfragt - angesichts einer durchschnittlichen Laufzeit von aktuell 8,8 Jahren.
Bei den Verhandlungen zum Finanzausgleich im Vorjahr hatte man sich auf ein einheitliches Spekulationsverbot für Bund, Länder und Gemeinden geeinigt, das bis spätestens Ende 2017 umzusetzen ist - die entsprechende legistische Umsetzung für den Bund liegt nun vor. Die Regierung will so nach mehreren Finanzskandalen auf Landesebene das Vertrauen in die Finanzpolitik zurückgewinnen.
(Schluss) pro/has/sws

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