18.12.2015 14:05:47
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K+S darf Salzabwässer bis Ende 2016 teilweise versenken
Von Heide Oberhauser-Aslan
FRANKFURT (Dow Jones)--Der Düngemittel- und Salzkonzern K+S darf übergangsweise und in begrenztem Umfang weiter seine Salzabwässer des thüringischen Werkes Werra im Erdboden versenken. Das Regierungspräsidium in Kassel hat jetzt grünes Licht dafür geben. Die Erlaubnis ist allerdings bis Ende 2016 befristet. Mit einer abschließenden Entscheidung über den Antrag zur Fortsetzung der Versenkung bis Ende 2021 rechnet K+S nach Abschluss der fachlichen Prüfung durch die Behörde im kommenden Sommer.
Die frühere Genehmigung ist inzwischen ausgelaufen. Weil noch keine neue Genehmigung vorlag, konnten die Abwässer aus dem Kaliwerk zuletzt nur in den Fluss Werra entsorgt werden. Wegen geltender Grenzwerte für die Salzbelastung und schwankender Wasserstände konnte jedoch nicht so viel Abwasser in den Fluss geleitet werden, wie bei der Produktion angefallen war. K+S hatte daraufhin Ende November bekannt gegeben, dass die Produktion an den Standorten Hattorf Unterbreizbach ab Dezember vorübergehend ausgesetzt werden müsse.
Um die Zeit bis zu einer Entscheidung des Regierungspräsidiums Kassel über eine Übergangsregelung für die Versenkung zu überbrücken, hatten sich Werksleitung und Belegschaftsvertretung darauf verständigt, dass die rund 1.750 betroffenen Mitarbeiter ihre Arbeitszeitkonten und Resturlaub abbauen.
Die sehr begrenzte Fortsetzung der Versenkung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte K+S-Geschäftsführer Ralf Diekmann. "Bis zur abschließenden Entscheidung über unseren Versenkantrag müssen wir aber die bei der Produktion und Entsorgung unvermeidbar anfallenden Salzabwässer weiterhin an der Wasserführung der Werra ausrichten", erklärte er. Das werde zu Beginn des Jahres aufgrund der im langjährigen Durchschnitt höheren Niederschläge eher möglich sein als später.
Mit Blick darauf seien weitere temporäre Produktionseinschränkungen an den einzelnen Standorten des Werkes Werra in den kommenden Monaten nicht auszuschließen, so Diekmann weiter. Vorsorglich sei deshalb mit dem Gesamtbetriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Durchführung von Kurzarbeit abgeschlossen worden.
Kontakt zum Autor:heide.oberhauser@wsj.com
DJG/hoa/kla
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December 18, 2015 07:35 ET (12:35 GMT)
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