21.12.2017 11:14:00

IVA:Schlumberger-Aktionäre sollen bei Barabfindung Verfahren abwarten

Der Interessensverband für Anleger (IVA) rät den Aktionären des Sektherstellers Schlumberger, bezüglich der Angemessenheit der Barabfindung das Ende des gerade laufenden gerichtlichen Überprüfungsverfahrens abzuwarten. Als Alternative zu den in der Öffentlichkeit kursierenden Kaufangeboten sei der IVA bereit, die Ansprüche zu je 1,50 Euro je Nachbesserungsrecht anzukaufen.

Das geht aus einer Einschaltung im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" von Donnerstag hervor. Das Kaufangebot sei mit 31. Jänner 2018 befristet.

Beim Sekthersteller ist es im Sommer zu einem Gesellschafterausschluss (Squeeze-out) der privaten Minderheitsaktionäre gekommen. Der IVA hatte damals die "wesentlich zu niedrige Barabfindung" für die Vorzugsaktionäre von 18,50 Euro kritisiert.

Kürzlich bot ein Wiener Anwalt 0,85 Euro pro Nachbesserungsrecht der Vorzugsaktionäre. Wilhelm Rasinger vom Interessenverband für Anleger hatte von einem solchen Verkauf abgeraten, da er mit einer deutlich höheren Nachzahlung pro Vorzugsaktie rechnet.

Inhaber von Nachbesserungsrechten sollen sich bei Frau Wolfenegg - judith.wolfenegg@iva.or.at - unter Angabe der Stückzahl melden, rät der IVA am Donnerstag im Amtsblatt. Sie erhielten von ihr die Informationen zur Abwicklung der Transaktion.

(Schluss) kan/itz

ISIN AT0000779061 WEB http://www.schlumberger.at

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