UNIQA Insurance Aktie
WKN: 82110 / ISIN: AT0000821103
Fondspolice |
13.11.2020 15:42:00
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Infinus-Geschädigte will sich wegen FinanceLife Geld von UNIQA holen
Die behaupteten Ansprüche stammen aus dem bereits 2011 beendeten Deutschlandgeschäft der FinanceLife, eingebracht wurde die Klage von einer deutschen Zweckgesellschaft, teilte die UNIQA Insurance Group AG am Freitag in Wien mit.
Nach Ansicht von UNIQA Österreich sind die in der Klage - und außergerichtlich - erhobenen Vorwürfe und aufgestellten Behauptungen "gänzlich unbegründet" und die geltend gemachten Ansprüche "dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt". UNIQA Österreich werde die behaupteten Ansprüche bestreiten und alle anderen UNIQA Österreich rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche ergreifen.
Enthalten ist in der Klage laut UNIQA ein Vorbehalt der möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer Anleger. Betrag sei dazu in der Klage keiner genannt. Insgesamt habe die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu mittlerer zweistelliger Mio.-Euro-Höhe erhoben, heißt es; zudem würden von weiteren Anlegern außergerichtlich Ansprüche behauptet.
FinanceLife war mit Infinus-Gesellschaften in Verbindung gestanden, indem FinanceLife mit Infinus-Gesellschaften Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen abschloss. Mit Anlegern in Infinus-Schuldverschreibungen habe keine Geschäfts- oder Vertragsbeziehung bestanden, so die UNIQA. Die Anleger erleiden in der Insolvenz der Gesellschaften der Infinus Gruppe einen Forderungsausfall. Die Klägerin behaupte, dass FinanceLife durch den Abschluss der Verträge über fondsgebundene Lebensversicherungen zum Schaden der (durch die Insolvenz geschädigten) Infinus-Anleger beigetragen habe. UNIQA Österreich hatte sich schon im Jahr 2011 aus strategischen Gründen aus dem gesamten Deutschlandgeschäft zurückgezogen und seitdem keine Versicherungsverträge mehr mit der Infinus-Gruppe abgeschlossen, wird festgehalten.
Ex-Manager von Infinus waren in dem im Juli 2018 in Dresden zu Ende gegangenen Betrugsprozess zu Freiheitsstrafen zwischen acht Jahren sowie fünf Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts sprach sie des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug schuldig. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängten die Richter viereinhalb Jahre Haftstrafe wegen Beihilfe. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer ein "Schneeballsystem" betrieben und Anleger bewusst täuschten. In einem der größten und längsten Wirtschaftsstrafverfahren Deutschlands ging es laut Anklage um etwa 22.000 Anleger und rund 312 Mio. Euro.
(Schluss) sp/itz
APA

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