01.02.2013 16:30:00
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Immofinanzprozess mit "Theaterdonner" gegen den Staatsanwalt
Anwalt Georg Zanger könne einen Antrag auf Abberufung wegen Befangenheit des Staatsanwalts bei der zuständigen Behördenleitung, also der Leitung der Staatsanwaltschaft, stellen, so die Richterin. In der Hauptverhandlung ist ein derartiger Antrag jedoch laut Strafprozessordnung nicht möglich. Darüber hatte auch Staatsanwalt Volkert Sackmann schon den Anwalt belehrt. Dass der Anwalt seinen Antrag trotzdem stellte, erklärten sich Prozess-Beobachter mit "Theaterdonner" der Verteidigung.
Inhaltlich begründete der Anwalt seine Bedenken gegen den Staatsanwalt, dass dieser entlastende Hinweise dem Gericht vorenthalten habe. Diese "Entlastung" sieht Zanger interessanterweise durch einen Bericht des Bundeskriminalamtes untermauert. Darin äußern die Ermittler den Verdacht der Bilanzfälschung bei der Constantia Privatbank. Die Sonderkommission hat laut Zanger den Verdacht, dass die CPB und ihre 19-Prozent-Tochtergesellschaften in Wahrheit eine Gruppe sind und die Töchter in der Bankbilanz konsolidiert hätten werden müssen. Dies ist laut dem Anwalt auch tatsächlich so gewesen. Letztlich habe das Scheinkonstrukt der Familie Turnauer genutzt. Diese hätte immer 81 Prozent der Anteile an den Leintuchgesellschaften in ihren zwei liechtensteinischen Stiftungen gehalten (Camilla, Stefanie). Dadurch habe sich die Turnauer-Familie Eigenkapital für die Bank erspart. Laut Anwalt wäre bei einer konsolidierten Betrachtungsweise der Bankgruppe kein Schaden durch die Aktienoptionsgeschäfte der Angeklagten entstanden.
Der Staatsanwalt folgte der Argumentation aber nicht. "Schaden ist Schaden", hielt er fest, egal auf welcher Stufe in dem Firmenkonstrukt er eingetreten sei. Durch die geheimgehaltenen Aktienoptionsgeschäfte der Angeklagten hätten diese dem Unternehmen einen Millionenschaden zugefügt, um sich selber zu bereichern. Daher hätten sie Untreue begangen. Die Vorwürfe des Anwalts gegen ihn persönlich wies Sackmann entschieden zurück.
Die Angeklagten lukrierten insgesamt 20 Millionen Euro aus geheimgehaltenen Aktienoptionsgeschäften. Laut Anklage wurde dadurch Untreue verwirklicht, auch weil die Angeklagten überhaupt kein Risiko eingingen und keinen einzigen Euro Eigenkapital einsetzten. Ein Experte der Finanzmarktaufsicht (FMA) erläuterte die Berechnung der Optionsprämien, die die Angeklagten der Constantia-Bank eigentlich hätten zahlen müssen, aber nicht zahlten. Die Verteidiger versuchten, diese Prämien aus den - schriftlich aufgezeichneten - Call-Optionen mit jenen von - angeblich mündlich vereinbarten - Put-Optionen aufzurechnen. Doch auch bei dieser fiktiven Aufrechnung bleiben Prämien zu zahlen, so der FMA-Experte.
Der Angeklagte Helmut Schwager, Ex-Vizeaufsichtsratschef der Constantia-Bank, sorgte zuletzt noch für etwas Erstaunen im Gerichtssaal. Erstmals erläuterte er, warum er auf Fragen des Staatsanwalts prinzipiell nicht antworten werde: "Sie haben einen Möbelwagen vor meine Wohnung vorfahren lassen und mein Haus ausgeräumt", hielt er dem Ankläger offenbar eine Hausdurchsuchung vor.
Nach dem Beschluss auf weitere Zeugen-Ladungen wurde die Verhandlung heute auf den 26. Februar vertagt. Dann wird der frühere CPB-Aufsichtsratschef Michael Liechtenstein im Zeugenstand aussagen. Weiter geht's dann gleich am 28. Februar. Die nächsten Verhandlungstage wurden heute für den 14. und 18. März vereinbart.
(Schluss) gru/ggr/rf
ISIN AT0000809058 WEB http://www.immofinanz.com
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