19.02.2015 20:35:00
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Im Buwog-Verfahren Anklage erwartet, doch Gerichte streiten
Durch einen Fehler des Straflandesgerichts Wien - es wurde auf eine Verdächtigen-Ladung vergessen - sei noch nicht rechtskräftig entschieden, heißt es in dem Bericht.
In dem Verfahren geht es um die Vorwürfe der Untreue und Geschenkannahme. Beschuldigt ist außer Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser etwa auch der Immobilienmakler Ernst Plech, für die wie für die anderen gut ein Dutzend Verdächtigen die Unschuldsvermutung gilt. Plech hat dem Zeitungsbericht zufolge kurioserweise einen Streit zweier Gerichte ausgelöst.
Zum jüngsten Gerichtsbeschluss vom 13. Jänner sei es gekommen, weil Plech einen Antrag auf Verfahrenseinstellung im Punkt "Lehman Brothers" gestellt habe. Die damalige Investmentbank Lehman hatte den Zuschlag zur Begleitung des Buwog-Deals bekommen. Laut Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde die Auswahl der Investmentbank von Grasser manipuliert, er soll für Lehman interveniert haben. Was Grasser strikt bestreitet. Jetzt sei der Plech-Antrag mit dem aktuellen Gerichtsbeschluss abgewiesen worden.
Laut "Presse" wird vom Straflandesgericht ein Untreuschaden in Höhe von "drei Millionen Euro" auf Kosten der Republik Österreich geortet - der durch den Auftrag an Lehman und nicht an den - laut Beschluss - Bestbieter CA-IB entstanden sein soll.
Eine hochkarätig besetzte Vorprüfungskommission sah seinerzeit Lehman als Bestbieter - damit argumentierte auch Plech. Darauf war laut "Presse" auch das Oberlandesgericht (OLG) Wien bei Prüfung eines Gerichtsbeschlusses eingegangen. Das OLG habe als höhere Instanz bemängelt, dass das Landesgericht eben diesen Einwand von Plech "geflissentlich übergangen" habe. Auch vermisste das OLG "jedwede Begründung, dass es sich bei der CA-IB tatsächlich um den (objektiven) Bestbieter handelte". So forderte das OLG die Unterinstanz auf, einen neuen Beschluss zu fassen. Das war nun der vom 13. Jänner.
Plech habe wegen dieses aktuellen Beschlusses vom 13. Jänner erneut das OLG eingeschaltet. In seiner neuen Beschwerde vom 4. Februar 2015 attackierte er die Unterinstanz: Diese würde "massive Zweifel an der Objektivität des beschlussfassenden Richters" erkennen lassen, wie die "Presse" zitiert.
(Schluss) rf/cri
ISIN AT00BUWOG001 WEB http://www.buwog.at
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