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Hypo-Sondergesetz 01.07.2014 12:00:00

Hypo-Spaltung für Abbau auch ohne Okay aus Bayern

Natürlich sei abzuwarten, wie das Höchstgericht nach Klagen entscheiden werde, man habe sich aber gut gewappnet, beruhigte Spindelegger vor Journalisten in Wien. Die Hypo-Abbaueinheit komme auch ohne Bayern-Okay.

Dass es noch keine aus Bayern eigentlich notwendige Zustimmung für die Abspaltung des abzubauenden Hypo-Teils gibt, störte Spindelegger scheinbar nicht. Schließlich gebe es auch kein ausdrückliches Nein.

Wie bei den beleidigten Investoren, die ihre Klagen vorbereiten, bei denen erst die Gerichte endgültig entscheiden werden, lässt der Finanzminister auch hier einiges offen - er wiederholte: "Wir bieten den Bayern weiterhin einen Generalvergleich an." Was herauskomme, werde sich zeigen, auch wenn man sich gut vorbereitet habe. "Die Abbaueinheit wird jedenfalls nicht tangiert, das wird durchgeführt."

Prinzipiell habe man eine Hypo-Insolvenz wegen der nicht abschätzbaren Folgen verhindern müssen, wiederholte Spindelgger. Ein möglicher Bank-Run nach einer Pleite der Hypo Alpe Adria hätte wohl nicht nur die Hypo, sondern weitere Banken in der Region, auch österreichische, getroffen.

Die Anstaltslösung wiederum, zu der es nicht kam, wäre die teuerste geworden, weil man alle Gläubiger voll bedienen hätte müssen und auch der BayernLB "alles zurückzahlen hätte müssen, ein entscheidender Punkt", so Spindelegger.

Die angepeilte Lösung mit dem Sondergesetz sei um genau so viel billiger, wie man nun via Hair-Cut (890 Mio. Euro) und Bayern-Beteiligung (800 Mio. Euro) hereinbekommen will, erklärte der Finanzminister.

Nowotny wiederum betonte auf zahlreiche Journalisten-Nachfragen, dass die Nationalbank die rechtliche Tragweite des geplanten Gesetzes nicht geprüft habe. Ein Konkurs sei aber "etwas völlig anderes, als das, was mit dem Sondergesetz angestrebt wird. Das ist nicht zu vergleichen." Er war ursprünglich zwar für die Anstaltslösung, aber er sei unverändert gegen die Konkurslösung. Bei einer Pleite sei nämlich die Republik als Eignerin unmittelbar involviert - dann würde auch das Republiksrating in Frage gestellt werden, so der oberste Notenbanker. So seien aber das Republiksrating sowie das Rating der Kontrollbank nicht bedroht. Auch die Pfandbriefstellen anderer Bundesländer, die im Eigentum von weiteren Landes-Hypos stehen, wären von einer Pleite betroffen gewesen - nicht nur Kärnten mit seinen noch 12 Mrd. Landeshaftungen für die Hypo.

Nowotny und Spindelegger wurden nicht müde, gebetsmühlenartig den "Sonderfall" hervorzuheben, der eines Sondergesetzes bedürfe.

(Schluss) phs/dru

WEB http://www.hypo-alpe-adria.com http://www.bayernlb.de http://www.oenb.at/

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