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25.06.2007 20:33:00

HUGIN NEWS/Tivona - Zwischenurteil des Schiedsgerichts

(Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 72 Kotierungsreglement) Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 29. Juli 2004 und in den Geschäftsberichten 2004, 2005 und 2006 hat die Jelmoli Holding AG darüber informiert, dass Aktionäre der Tivona AG (im Folgenden "Kläger" genannt ) eine Klage vor einem Schiedsgericht in Zürich eingereicht hatten. Seit 2001 hält Jelmoli Holding AG 44.5% des Aktienkapitals der Tivona AG, während die Kläger 55.5% halten. Letztere behaupteten ein vertragliches Recht auf Übergabe ihrer restlichen Aktien an der Tivona AG an die Jelmoli Holding AG, das sie am 20. Januar 2003 ausgeübt haben wollen. Mit der Klage machten sie gegen die Jelmoli Holding AG eine Forderung von rund CHF 500 Millionen für die Übertragung der restlichen Beteiligung von 55.5% an der Tivona AG (Wert am 9. Januar 2003 gemäss Argumentation der Klage) geltend, wobei die Kläger die Leistung der Jelmoli Holding AG entweder in bar oder teilweise oder ganz in Aktien der Jelmoli Holding AG forderten. Die Jelmoli Holding AG bestritt sowohl den Anspruch an sich als auch die von den Klägern geltend gemachten Wertrelationen. Mit dem nun vorliegenden Zwischenurteil vom 22. Juni 2007 hat das Schiedsgericht gewisse Vorfragen beurteilt; allen voran, ob den Klägern überhaupt ein Anspruch auf Durchführung einer Transaktion über die restlichen 55.5% der Tivona-Aktien zukomme. Das Schiedsgericht hat zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung wie folgt erkannt: 1. Die Klagen von zwei Klägern werden abgewiesen. 2. Jelmoli Holding AG wird verpflichtet, die ihr von den übrigen Klägern mit Ausübungserklä-rung vom 9. Januar 2003 angedienten 2'378'000 Tivona-Aktien zu übernehmen, Zug-um-Zug gegen Übertragung, nach Wahl der Jelmoli Holding AG, von Jelmoli-Namenaktien und/oder Jelmoli-Inhaberaktien an jeden Kläger entsprechend der Zahl der von ihm ange-dienten Tivona-Aktien. 3. Die Anzahl der geschuldeten Jelmoli-Namenaktien und/oder Jelmoli-Inhaberaktien be-stimmt sich nach folgender Formel: (2'378'000 x Wert der Tivona-Aktie) geteilt durch den Wert der Jelmoli-Inhaberaktie bzw. der Jelmoli-Namenaktie. Dieser Formel sind die nachstehenden Wertbestimmungen zugrunde zu legen: a. Der Wert der Jelmoli-Inhaberaktie bzw. der Jelmoli-Namenaktie bestimmt sich nach dem Durchschnitt der Börsenkurse der letzten sechs Monate vor dem 9. Januar 2003 (Stichtag). b. Für den Wert der Tivona-Aktie ist der tiefere Wert massgebend, der resultiert aus einer Bewertung der Tivona AG i. per Ende 2003 nach dem Vertrag einerseits, und ii. nach allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen per 9. Januar 2003 (Stichtag) anderseits, wobei die obere Grenze der ermittelten Bandbreite der vertretbaren Werte massgebend ist. Das Schiedsgericht wird zur Durchführung der Bewertungen der Jelmoli-Aktien und der Tîvona-Aktie einen Gutachter bestellen. Das Urteil des Schiedsgerichts ist nicht endgültig; es kann vor dem Bundesgericht angefochten werden. Das Zwischenurteil, sollte es Bestand haben, hat zur Folge, dass die verbleibenden Kläger einen Anspruch nach den Ziffern 2 und 3 oben haben. Die quantitativen Elemente zum Wert des Aktienpakets der Kläger von 2'378'000 Aktien der Tivona AG und damit das Austauschverhältnis, werden in einem späteren Verfahrensstadium vom Schiedsgericht bestimmt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden auch die bisher noch nicht beurteilten Rechtsbegehren zu entscheiden sein. Dabei geht es namentlich um eine Forderung der Kläger über CHF 38'250'000 (zuzüglich Zinsen) sowie um die Widerklage der Jelmoli Holding AG auf Zahlung von rund CHF 120 Millionen (zuzüglich Zinsen). Die Kläger machen Konventionalstrafen für Verletzungen des dem Streit zugrunde liegenden Aktionärbindungsvertrags geltend. Die von der Jelmoli Holding AG widerklageweise erhobene Forderung gründet in Konventionalstrafen für Verletzungen des Aktionärbindungsvertrags seitens der Kläger und falschen Informationen beim seinerzeitigen Verkauf des Aktienpakets von 44.5% an der Tivona AG an die Jelmoli Holding AG. Die Jelmoli Holding AG wird das Urteil analysieren und alsdann entscheiden, ob ein Rechtsmittel ergriffen werden soll. Kontaktpersonen Jelmoli Holding AG Medien: Dr. Daniel Gfeller, Generalsekretär Tel. +41 (0)44 220 42 29 Fax +41 (0)44 220 40 10 Analysten: Gustav Stenbolt, Präsident VRA Tel. +41 (0)44 220 46 34 Fax +41 (0)44 220 40 10 Roland Walder, CFO Tel. +41 (0)44 220 44 26 Fax +41 (0)44 220 40 10 Internet: www.jelmoliholding.ch / www.huginonline.ch/JEL WAP-Handy: wap.huginonline.com (Press Releases Jelmoli) E-Mail: info@jelmoliholding.ch =-- Ende der Mitteilung --- Jelmoli =----------------------------------------
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   June 25, 2007 14:31 ET (18:31 GMT)- - 02 31 PM EDT 06-25-07

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