25.06.2007 20:33:00
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HUGIN NEWS/Tivona - Zwischenurteil des Schiedsgerichts
(Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 72 Kotierungsreglement)
Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 29. Juli 2004 und in den Geschäftsberichten
2004, 2005 und 2006 hat die Jelmoli Holding AG darüber informiert,
dass Aktionäre der Tivona AG (im Folgenden "Kläger" genannt ) eine
Klage vor einem Schiedsgericht in Zürich eingereicht hatten. Seit
2001 hält Jelmoli Holding AG 44.5% des Aktienkapitals der Tivona AG,
während die Kläger 55.5% halten. Letztere behaupteten ein
vertragliches Recht auf Übergabe ihrer restlichen Aktien an der
Tivona AG an die Jelmoli Holding AG, das sie am 20. Januar 2003
ausgeübt haben wollen. Mit der Klage machten sie gegen die Jelmoli
Holding AG eine Forderung von rund CHF 500 Millionen für die
Übertragung der restlichen Beteiligung von 55.5% an der Tivona AG
(Wert am 9. Januar 2003 gemäss Argumentation der Klage) geltend,
wobei die Kläger die Leistung der Jelmoli Holding AG entweder in bar
oder teilweise oder ganz in Aktien der Jelmoli Holding AG forderten.
Die Jelmoli Holding AG bestritt sowohl den Anspruch an sich als auch
die von den Klägern geltend gemachten Wertrelationen.
Mit dem nun vorliegenden Zwischenurteil vom 22. Juni 2007 hat das
Schiedsgericht gewisse Vorfragen beurteilt; allen voran, ob den
Klägern überhaupt ein Anspruch auf Durchführung einer Transaktion
über die restlichen 55.5% der Tivona-Aktien zukomme. Das
Schiedsgericht hat zu den Kernpunkten der Auseinandersetzung wie
folgt erkannt:
1. Die Klagen von zwei Klägern werden abgewiesen.
2. Jelmoli Holding AG wird verpflichtet, die ihr von den übrigen
Klägern mit Ausübungserklä-rung vom 9. Januar 2003 angedienten
2'378'000 Tivona-Aktien zu übernehmen, Zug-um-Zug gegen
Übertragung, nach Wahl der Jelmoli Holding AG, von
Jelmoli-Namenaktien und/oder Jelmoli-Inhaberaktien an jeden
Kläger entsprechend der Zahl der von ihm ange-dienten
Tivona-Aktien.
3. Die Anzahl der geschuldeten Jelmoli-Namenaktien und/oder
Jelmoli-Inhaberaktien be-stimmt sich nach folgender Formel:
(2'378'000 x Wert der Tivona-Aktie) geteilt durch den Wert der
Jelmoli-Inhaberaktie bzw. der Jelmoli-Namenaktie. Dieser Formel
sind die nachstehenden Wertbestimmungen zugrunde zu legen:
a. Der Wert der Jelmoli-Inhaberaktie bzw. der Jelmoli-Namenaktie
bestimmt sich nach dem Durchschnitt der Börsenkurse der letzten
sechs Monate vor dem 9. Januar 2003 (Stichtag).
b. Für den Wert der Tivona-Aktie ist der tiefere Wert massgebend,
der resultiert aus einer Bewertung der Tivona AG
i. per Ende 2003 nach dem Vertrag einerseits, und
ii. nach allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen per 9.
Januar 2003 (Stichtag) anderseits, wobei die obere Grenze der
ermittelten Bandbreite der vertretbaren Werte massgebend ist.
Das Schiedsgericht wird zur Durchführung der Bewertungen der
Jelmoli-Aktien und der Tîvona-Aktie einen Gutachter bestellen.
Das Urteil des Schiedsgerichts ist nicht endgültig; es kann vor dem
Bundesgericht angefochten werden.
Das Zwischenurteil, sollte es Bestand haben, hat zur Folge, dass die
verbleibenden Kläger einen Anspruch nach den Ziffern 2 und 3 oben
haben. Die quantitativen Elemente zum Wert des Aktienpakets der
Kläger von 2'378'000 Aktien der Tivona AG und damit das
Austauschverhältnis, werden in einem späteren Verfahrensstadium vom
Schiedsgericht bestimmt. Im Rahmen des weiteren Verfahrens werden
auch die bisher noch nicht beurteilten Rechtsbegehren zu entscheiden
sein. Dabei geht es namentlich um eine Forderung der Kläger über CHF
38'250'000 (zuzüglich Zinsen) sowie um die Widerklage der Jelmoli
Holding AG auf Zahlung von rund CHF 120 Millionen (zuzüglich Zinsen).
Die Kläger machen Konventionalstrafen für Verletzungen des dem Streit
zugrunde liegenden Aktionärbindungsvertrags geltend. Die von der
Jelmoli Holding AG widerklageweise erhobene Forderung gründet in
Konventionalstrafen für Verletzungen des Aktionärbindungsvertrags
seitens der Kläger und falschen Informationen beim seinerzeitigen
Verkauf des Aktienpakets von 44.5% an der Tivona AG an die Jelmoli
Holding AG.
Die Jelmoli Holding AG wird das Urteil analysieren und alsdann
entscheiden, ob ein Rechtsmittel ergriffen werden soll.
Kontaktpersonen Jelmoli Holding AG
Medien: Dr. Daniel Gfeller, Generalsekretär
Tel. +41 (0)44 220 42 29 Fax +41 (0)44 220 40 10
Analysten: Gustav Stenbolt, Präsident VRA
Tel. +41 (0)44 220 46 34 Fax +41 (0)44 220 40 10
Roland Walder, CFO
Tel. +41 (0)44 220 44 26 Fax +41 (0)44 220 40 10
Internet: www.jelmoliholding.ch / www.huginonline.ch/JEL
WAP-Handy: wap.huginonline.com (Press Releases Jelmoli)
E-Mail: info@jelmoliholding.ch
=-- Ende der Mitteilung ---
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St. Annagasse 18 Zürich WKN: 851225; ISIN: CH0000668464; Index: SMCI, SPI, SPIEX; Notiert: Main Market in SWX Swiss Exchange; http://www.jelmoli-holding.ch/ Copyright © Hugin ASA . All rights reserved. (END) Dow Jones Newswires
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June 25, 2007 14:31 ET (18:31 GMT)- - 02 31 PM EDT 06-25-07
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