13.09.2016 13:00:00
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Höhere Schwellenwerte für staatliche Direktvergaben erneut verlängert
Auf Basis der Verordnung dürfen Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung würde dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen. Auch der Schwellenwert für das sogenannte "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei 1 Mio. Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.
Alle Beteiligten sparten sich Zeit und Geld, vor allem für Länder und Gemeinden verringere sich der Verwaltungsaufwand. In der Praxis profitierten insbesondere regional orientierte Klein-und Mittelbetriebe. "Sie werden für kleinere Aufträge direkt zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich zuvor an einem komplexen Vergabeverfahren beteiligen zu müssen", so Mitterlehner. Zudem biete eine regionale Beschaffung kurze Transportwege und raschen Service.
Die Schwellenwerte-Verordnung führt dem Minister zufolge im Schnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate, in Einzelfällen sogar um bis zu fünf Monate. Weiters seien die Verfahrenskosten um bis zu 75 Prozent niedriger, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent.
(Schluss) kre/tsk
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