Arbeitsrechtliche Folgen |
07.11.2023 17:25:00
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HHLA-Aktie: Arbeit an HHLA-Containerterminal pausiert
Das unentschuldigte Fernbleiben vom Arbeitsplatz gelte grundsätzlich als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten, hieß es in einer Mitteilung. "Aufgrund der derzeitigen Situation am CTB hat die HHLA arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet." Die HHLA machte keine Angaben darüber, wie viele Beschäftigte sich an der Aktion beteiligen. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.
Der Konzernbetriebsrat hatte sich strikt gegen einen MSC-Einstieg ausgesprochen. Betriebsratschef Christian Baranowski schloss am Freitag aber Aufrufe zu Streiks oder Demonstrationen wegen des Betriebsverfassungsgesetzes aus. Es gebe jedoch Gespräche der Belegschaft mit der Gewerkschaft Verdi. Der Betriebsrat verlangt einen Rettungstarifvertrag, "der den Erhalt der HHLA AG mit all seinen Gesellschaften und seiner Struktur sichert". Dazu zählten Standortgarantien und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Seitens der Arbeitnehmervertretung lag zunächst keine Stellungnahme zu der Arbeitsniederlegung vor.
Vorstand und Aufsichtsrat der städtischen HHLA hatten den Aktionären am Montag die Annahme des MSC-Übernahmeangebots empfohlen. Unter anderem hebt die HHLA hervor, dass es maßgebliche Zusagen für die Mitarbeiter gebe. So würden betriebsbedingte Kündigungen für mindestens fünf Jahre ausgeschlossen. Für die Beschäftigten sei festgehalten, dass die Mitbestimmung erhalten bleibe, hatten Wirtschaftssenatorin Melanie Leonhard und Finanzsenator Andreas Dressel erklärt.
/kf/DP/ngu
HAMBURG (dpa-AFX)
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