02.07.2020 17:09:38
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Hartz-IV-Empfänger drohen wieder Sanktionen
NÜRNBERG (dpa-AFX) - Hartz-IV-Empfänger müssen von sofort an wieder mit Sanktionen rechnen, sollten sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen. Eine entsprechende Weisung hat die Bundesagentur für Arbeit in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium am Donnerstag an die Jobcenter herausgegeben, wie ein Sprecher der Bundesagentur in Nürnberg bestätigte. Hintergrund sei die Wiederöffnung der Jobcenter für den Publikumsverkehr. Die Aussetzung der Sanktionen sei vor allem deswegen erfolgt, weil Betroffene nicht in die Jobcenter kommen konnten. Die Jobcenter waren wegen der Corona-Krise für den Publikumsverkehr geschlossen worden.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisierte die Weisung am Donnerstag scharf. Die Sanktionspraxis sei vom Bundesverfassungsgericht grundlegend infrage gestellt worden, eine notwendige gesetzliche Neuregelung stehe aus.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass der Staat Hartz-IV-Bezieher für Pflichtverstöße zwar abstrafen darf. Aber nur noch Leistungskürzungen bis 30 Prozent sind erlaubt. Die Jobcenter dürfen auch nicht mehr pauschal sanktionieren, sondern müssen sich jeden Fall einzeln anschauen - wenn nötig bei einer persönlichen Anhörung.
"Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Es zeuge von außergewöhnlicher Kaltherzigkeit oder aber Lebensferne, wenn Menschen nicht nur finanzielle Soforthilfe verweigert, sondern nun auch noch mit Leistungskürzungen gedroht wird", betonte er.
Der Paritätische fordert stattdessen eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und die komplette Abschaffung von Sanktionen. "Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten sanktionsfreien Hilfesystem gelangen", erklärte Schneider./dm/DP/fba
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