09.10.2019 11:19:00

Grasser-Prozess - Meinl-Bank im Fokus: "Einzahler persönlich bekannt"

Am 113. Tag im Grasser-Prozess sagt heute als erste Zeugin eine ehemalige Mitarbeiterin der Meinl Bank aus. Hierbei ging es um hohe Bargeldeinzahlungen auf das Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank, das von der Anklage Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zugeordnet wird. Die Zeugin S. arbeitete im Kassensaal der Meinl Bank und hat das Bargeld eingebucht.

Richterin Marion Hohenecker legte der Zeugin Aussagen bei ihrer Einvernahme durch die Polizei vor, die diese am heutigen Donnerstag relativierte. Damals wurde sie zum Konto der Ferint befragt, das die Anklage Grasser zuordnet. Ihre Aussage damals: Sie kenne das Konto und habe es Grasser zugerechnet. Für sie sei es das "Konto von Grasser" gewesen.

Heute meinte sie, ebenfalls unter Wahrheitspflicht, dass diese Aussage durch die mediale Berichterstattung beeinflusst gewesen sein könnte. "Ich kann dieses Konto ihm nicht zuschreiben, weil ich es nicht weiß", so ihre heutige Aussage im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.

Richterin Hohenecker legte der Zeugin daraufhin einen Einzahlungsbeleg über 25.000 Euro vor. Darauf ersichtlich der Vermerk: "Einzahler persönlich bekannt." Gegengezeichnet alleinig von der Zeugin - obwohl diese vorher auf das Vier-Augen-Prinzip verwiesen hatte. Auf Nachfrage der Richterin meinte sie, es mussten immer zwei Personen im Kassensaal anwesend sein. Das Geld sei ihr wohl von einem anderen Mitarbeiter der Bank überbracht worden, so die Zeugin.

An diesem Tag, dem 14. Juli 2005, wurden zwei mal 25.000 Euro in bar auf das Konto der Ferint AG einbezahlt, einmal vor und einmal nach 12 Uhr. Dadurch erschien die zweite Buchung erst am nächsten Tag am Konto. Normalerweise würde sie bei einer solchen Einzahlung eine Ausweiskopie beilegen, so die Zeugin, damals allerdings sei das nicht erfolgt. Vermutlich habe ihr ein anderer Mitarbeiter der Bank das Geld überbracht und sie sei davon ausgegangen, dass dieser schon alles "gecheckt" habe, sie könne sich aber nicht erinnern.

Richterin Hohenecker fragte die Zeugin auch zu einem Einzahlungsbeleg über 330.000 Euro auf das Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank. Bei diesem scheint als Einzahler Heinrich Schwägler auf, früher Direktor der Meinl European Land. Damals sei Herr Schwägler bei ihr persönlich am Schalter erschienen, sonst hätte sie das nicht so eingetragen, so die Zeugin. Sie wolle nicht ausschließen, dass das Geld von einem anderen Konto gekommen sei, denn "330.000 Euro trägt man nicht so in der Handtasche herum", Wahrnehmungen dazu habe sie aber keine. Als Verwendungszweck schien auf dem Beleg "Wertpapierkauf" auf, auch darüber wisse sie nichts. "Sie müssen ja prüfen, woher das Geld kommt, nicht was damit geschieht", bemerkte die Richterin. "Genau", so die Zeugin.

Staatsanwalt Gerald Denk hielt der Zeugin dann die Aussagen von Grasser und Günter Weiss, ehemaliger Meinl Bank-Vorstand vor. Demnach habe Grasser Geld in bar und außerhalb der Öffnungszeiten in die Meinl Bank gebracht und an Weiss übergeben, einmal 100.000 Euro und einmal 330.000 Euro. "Ist das der Regelfall, Bargeld außerhalb der Öffnungszeiten zu überbringen?" fragte der Ankläger. "Ich würde sagen die Ausnahme", so die Zeugin. Weiß habe die geteilte Einzahlung in zwei mal 25.000 Euro am selben Tag so begründet, "dass es nicht so auffällt", las der Staatsanwalt aus dem Einvernahmeprotokoll vor. "Das war eben der Wunsch vom Kunden oder vom Mitarbeiter", kommentierte die Zeugin heute. Genau wisse sie es nicht. Gesonderte Regelungen für politisch exponierte Personen kenne sie nicht.

Heute sind noch zwei weitere Zeugeneinvernahmen angesetzt, eine weitere Zeugin hat sich entschuldigt.

(Schluss) stf/gru/cri

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