14.10.2020 19:30:00

Grasser-Prozess- Grasser- und Meischberger-Anwälte wollen Freisprüche

Im Finale des Grasser-Prozesses waren heute die Verteidiger mit ihren Schlussplädoyers am Wort. Überraschungen blieben aus, die Anwälte von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinem Trauzeugen Walter Meischberger forderten Freisprüche, und auch die Anwälte der meisten anderen Angeklagten pochten auf die Unschuld ihrer Klienten. Teilgeständig sind in dem Verfahren nur zwei der 15 Angeklagten.

Der heutige 167. Verhandlungstag in dem fast drei Jahre dauernden Korruptionsverfahren war ein sehr langer Prozesstag: Von 9.30 bis kurz nach 19 Uhr liefen die Plädoyers der Anwälte von vierzehn Angeklagten. Der fünfzehnte Beschuldigte, der Makler Ernst Karl Plech, nimmt schon seit langem aus Gesundheitsgründen nicht mehr am Verfahren teil.

Den Reigen eröffnete Grasser-Anwalt Manfred Ainedter. Er meinte zu Beginn, es gebe nicht genug Superlative für diesen "Jahrhundertprozess". Die Anklageschrift sei voller Unterstellungen, es sei der Staatsanwaltschaft darum gegangen, Grasser als "Harry Potter der Privatisierungen" darzustellen. "Das Verfahren hat eine allfällige Strafe mehr als ersetzt und Karl-Heinz Grasser die besten Jahre seines Lebens genommen", sagte Ainedter.

Lob gab es für Richterin Marion Hohenecker - die von Ainedter und dem zweiten Grasser-Anwalt Norbert Wess noch zu Prozessbeginn heftigst kritisiert worden war und der sie Befangenheit vorgeworfen hatten. Ainedter bedankte sich heute für die "überaus faire und um Objektivität bemühte Prozessführung".

Grassers zweiter Anwalt Norbert Wess erinnerte die Schöffen an den Rechtsgrundsatz "ohne Tathandlung kein Strafdelikt". Die Staatsanwaltschaft habe keine Tathandlung von Grasser beweisen können. Forderungen der Republik nach einer Schadenswiedergutmachung von 9,6 Mio. Euro (plus vier Prozent Verzinsung) durch Grasser wies Wess zurück.

Wess ging heute auch darauf ein, dass sich Grassers Ehefrau Fiona im Korruptionsprozess der Aussage entschlagen hat. Er habe verboten, dass Fiona vor Gericht komme und aussage, "weil die hätte sich hier nicht eine Falschaussage vorwerfen lassen", sagte der Anwalt in Richtung der beiden Staatsanwälte. "Wir haben gesagt, für den Gesamtfrieden im Verhandlungssaal wäre es nicht zweckmäßig, wenn Sie hier Rede und Antwort stehen".

Auf Wess folgte Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl. Es lägen keine Beweise für den angeklagten Tatplan von Meischberger, Grasser und Plech und Peter Hochegger vor. Dass ein Konto von Meischberger in Liechtenstein (Nummer 400.815) in Wirklichkeit Grasser gehöre, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, stimme nicht.

Belastende Aussagen von zwei Zeugen seien auf Rachegelüste zurückzuführen. Entlastende Aussagen seien von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt worden. "Es ging nur darum Karl-Heinz Grasser zu jagen", so Zarbl in Richtung Schöffensenat.

Dass sich Meischberger in seinen Aussagen auf zwei Tote - den Ex-Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und den ehemaligen Porr-Chef Horst Pöchhacker - und einen nicht mehr vernehmungsfähigen Zeugen beruft, dürfe seinem Mandanten nicht zum Nachteil gereichen, betonte Zarbl.

Dann drehte sich die Argumentationslinie, denn am Wort war Leonhard Kregcjk, Anwalt von Peter Hochegger, der ein Teilgeständnis zu Prozessbeginn abgelegt hatte. Sein Mandant habe mit offenen Karten gespielt und ein Geständnis abgelegt. Niemand erfinde so ein Geständnis, "was man erfindet sind Ausreden", so der Verteidiger. Das Geständnis habe Hochegger ins Visier der Angriffe von Grasser und Meischberger gebracht, "weil sein Geständnis nicht zulässt, dass sie unschuldig sind".

Rechtsanwalt Otto Dietrich, Vertreter von Ex-Telekom Austria-Manager Rudolf Fischer, bat um ein mildes Urteil für seinen teilgeständigen Mandanten und hinterfragte, warum zwar Fischer vor Gericht steht, durchaus prominente Politiker von ÖVP und SPÖ, die von der "politischen Landschaftspflege" der Telekom profitierten, aber nicht. Bei ihnen wurden sämtliche Verfahren eingestellt.

Dietrich vertritt auch den mitangeklagten Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, für den er gleich anschließend einen Freispruch forderte. Der Manager habe ausschließlich im Interesse des Unternehmens gehandelt, so der Anwalt. Der Verteidiger des mitangeklagten früheren RLB-OÖ-Vorstands Georg Starzer plädierte ebenfalls auf Freispruch. Im fehle der Tatvorsatz.

Die Verteidiger der fünf Angeklagten in der Linzer Causa, Bestechungsvorwurf bei der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower, strichen die geringe Rolle ihrer Mandanten im Porr- und Raiffeisen-Konzern hervor. Sie hätten Grasser der Anklage nicht "liefern" können, weil sie nichts von einer Involvierung Grassers gewusst hätten.

Und auch für den Letztangeklagten, Gerald Toifl, einst Steuerberater und Anwalt von Meischberger, verlangte dessen Anwalt Oliver Scherbaum einen Freispruch. Ein im Prozess öfter zitiertes E-Mail von Toifl an seinen Kanzleikollegen Mario Schmieder enthalte nichts Verwerfliches, so der Verteidiger.

Nach einem langen Prozesstag sorgte noch Rechtsanwalt Herbert Eichenseder, eine Institution unter den Strafverteidigern, für einige Lacher im Großen Schwurgerichtssaal. Sein Mandant, der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki, halte sich in Dubai auf und könne wegen Bedenken über Corona-Reisebeschränkungen nicht nach Österreich kommen. "Ich dachte er ist in Baku?" so die Richterin. "Gleich daneben", so Eichenseder.

Der Prozess wird morgen mit den "Letzten Worten" der Angeklagten fortgesetzt.

(Schluss) stf/gru/ivn

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