12.09.2019 12:01:00

Grasser-Prozess - Gewinn durch Ö-Konsortium "glücklicher Zufall"

Ein großer Teil der Ausführungen des Hauptangeklagten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Strafprozess gegen ihn und andere hat sich heute mit der Zahl 960 Mio. Euro beschäftigt, dem Finanzierungslimit der CA Immo in der ersten Bieterrunde. Einerseits führte Grasser an, wie viele Leute diese Zahl kannten und weitergeben hätten können. Andererseits sei diese Zahl gar nicht wichtig gewesen.

Denn die letztlich unterlegene CA Immo hätte im Bieterverfahren um die Bundeswohnungen in der zweiten Runde einen höheren Finanzierungsrahmen der Bank Austria von rund einer Milliarde Euro gehabt, sie hätte also höher gehen können als 960 Mio. Euro, so Grasser. Dass die CA Immo in der zweiten Runde "nur" 960 Mio. Euro bot sei eben ihr "Fehler" gewesen, dass das Österreich-Konsortium mit 961 Mio. Euro knapp darüber lag und gewann, bezeichnete Grasser als "glücklichen Zufall".

Er selber sei im Privatisierungsprozess ein "Wissender" gewesen, er habe also gewusst, dass diese Zahl von 960 Mio. Euro gar nicht relevant wäre in einer zweiten Runde, meinte Grasser. Hingegen hätte es auch viele "Unwissende" gegeben, für die diese 960 Mio. Euro eine bedeutende Zahl sein mussten.

Zur Erinnerung: Der mitangeklagte Walter Meischberger hatte im Juni 2004 dem mitangeklagten Peter Hochegger gesagt, er solle der Immofinanz mitteilen, sie sollten "über 960 Mio. Euro" im zweiten Durchgang des Buwog-Verfahrens bieten. Das Konsortium mit Immofinanz und RLB OÖ bot 961 Mio. Euro und bekam den Zuschlag. Dafür zahlte die Immofinanz ein Prozent des Kaufpreises, (9,6 Mio. Euro) als Provision an Hochegger und Meischberger. Laut Anklage profitierten auch Grasser und der mitangeklagte Ernst Karl Plech von der Millionenprovision, weil sie das Ganze eingefädelt hätten - was diese bestreiten.

Grasser stellte heute die Bundeswohnungsprivatisierung mehrere Male als "transparent, korrekt und fair" dar. Er habe keine Pflichten verletzt und keinen Einfluss auf die Vergabe ausgeübt, betonte er. Hingegen warf er zwei mittlerweile Verstorbenen, dem ehemaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider und dem ehemals mitangeklagten Ex-RLB OÖ-Chef Ludwig Scharinger vor, sie hätten durch Vereinbarungen über die Kärntner Eisenbahnwohnungen ESG - ein Teil des Bundeswohnungspakets - die Vergabe beeinflusst. Es habe offenbar eine Vereinbarung zwischen Scharinger und Haider über die ESG gegeben, und zwar noch bevor die Vergabe im Ministerrat zugesprochen wurde, sagte Grasser.

Haider habe damit gleich mehrere politische Probleme gelöst: Einerseits sei die ESG beim Österreich-Konsortium in österreichischer Hand geblieben, es hätte also keinen "Ausverkauf der Heimat" gegeben. Und dann habe Haider das Problem seinem politischen Konkurrenten, der SPÖ, sprich der Stadt Villach, zugeschoben.

Mehrmals erhob Grasser heute schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft: "Seit zehn Jahren werde ich von dieser Staatsanwaltschaft verfolgt". Die Staatsanwaltschaft habe die Ausführungen in der Anklageschrift gegen ihn "erfunden". Die meisten Zeugen hätten seine Angaben bestätigt, dass die Vergabe korrekt abgelaufen sei und er keinen Einfluss ausgeübt habe. Eine Zeugin, die anderes ausgesagt hatte, habe ihre mangelnde Erinnerung wohl durch Wissen aus den Medienberichten ergänzt, meinte Grasser.

(Schluss) gru/stf/ivn

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