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Richterspruch 16.04.2015 08:44:07

GM haftet nicht für Todesopfer durch defekte Zündschlösser

Richter Robert E. Gerber entschied am Mittwoch (Ortszeit) in New York, das Unternehmen könne für die meisten Opfer nicht haftbar gemacht werden. Grund ist die Insolvenz, die der Opel-Mutterkonzern 2009 durchlaufen hatte. GM kann laut dem Richterspruch in diversen Verfahren, die Millionen zurückgerufene Wagen betreffen, nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die aus der Insolvenz hervorgegangene Firma könne nicht für die Fehler ihrer Vorgängergesellschaft verantwortlich gemacht werden.

Wegen einer Fehlfunktion konnten die Zündschlüssel bei Fahrzeugen von GM in voller Fahrt in die Aus-Position springen. Mindestens 84 Unfalltote werden mit diesen Defekten in Zusammenhang gebracht. Laut Klägeranwalt Bob Hilliard wird die Entscheidung von Richter Gerber GM Rechtskosten von sieben bis zehn Milliarden Dollar (6,5 bis 9,3 Milliarden Euro) sparen.

"Hunderte Opfer und deren Familien werden heute Abend für immer der Gerechtigkeit beraubt ins Bett gehen", erklärte Hilliard in einem Statement. GM bade indes in Milliarden und könne den Toten und Verletzten nun möglicherweise den Rücken zuwenden. Die Kläger werfen GM vor, die Zündschloss-Probleme über Jahre verschwiegen zu haben.

Der Konzern hatte Anfang April mindestens 80 Todesopfer eingeräumt. Das geht aus Statistik des von GM beauftragten Anwalts Kenneth Feinberg hervor. Hinzu kommen 148 Verletzte. GM hatte einen mehrere Hundert Millionen Dollar schweren Entschädigungsfonds eingerichtet. Insgesamt waren bis zum Fristende am 31. Januar Forderungen für 4342 Todes- und Verletzungsopfer eingegangen.

Trotz der Massen-Rückrufer liefen die Geschäfte deutlich besser als erwartet. GM erhöhte den Nettogewinn im vierten Quartal 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 0,9 Milliarden auf 1,1 Milliarden Dollar (0,96 Mrd Euro) und übertraf damit die Markterwartungen.

NEW YORK (dpa-AFX)

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