Geringere Gebühren |
20.09.2017 15:20:41
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Schummeleien beim Startgewicht: Ryanair-Klage abgewiesen
Ryanair hatte bei der bundeseigenen Flugsicherung für seine deutschen Flüge mit dem Einheitstyp Boeing 737-800 jeweils das niedrigste mögliche Startgewicht von knapp 67 Tonnen angemeldet. Nachdem das Luftfahrtbundesamt im Jahr 2012 bei Ryanair-Fliegern in Bremen und Hahn nachgemessen hatte, stellte die Flugsicherung nachträgliche Gebührenbescheide über rund 500 000 Euro wegen falsch deklarierter Startgewichte aus. Ryanair zahlte nur unter Vorbehalt und klagte.
Seitdem vertritt die Flugsicherung die Auffassung, dass nur das maximal mögliche Startgewicht der Boeings von knapp 75 Tonnen als Bemessungsgrundlage in Frage kommt, wie eine Sprecherin sagte. Man befinde sich dabei im Einklang mit internationalen Luftverkehrsvorschriften. Diese Auffassung teilte auch das Gericht. Eine individuelle Bestimmung des Startgewichts sei ebenso wie eine Durchschnittsberechnung nicht vorgesehen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht werden./ceb/DP/jha
DARMSTADT (dpa-AFX)
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