19.05.2020 18:30:43
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Gericht will vom EuGH Klärung bei Fluggastdatengesetz
WIESBADEN (dpa-AFX) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat erhebliche Zweifel zum Datenschutz des Fluggastdatengesetzes und hat deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fragenkatalog vorgelegt. Nach Klagen zweier Fluggäste solle der EuGH unter anderem klären, inwieweit die Richtlinien mit Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Schutz personenbezogener Daten vereinbar sind, teilte Verwaltungsgericht am Dienstag mit. In beiden Verfahren würden die Kläger die Löschung ihrer Fluggastdaten verlangen, die derzeit durch das Bundeskriminalamt gespeichert werden. In einem Verfahren geht es um Flüge aus der EU in Drittländer (6 K 805/19.WI), in dem anderen um Flüge innerhalb der EU (6 K 806/19.WI).
Die von der EU erlassene Richtlinie schreibt vor, dass die Fluggesellschaften bei sämtlichen Flügen von der Union in Drittstaaten und von Drittstaaten in die Union eine Vielzahl von personenbezogenen Daten aller Fluggäste übermitteln müssen und diese fünf Jahre gespeichert werden. Daten können an andere Behörden im In- und Ausland weitergegeben werden. Diese Maßnahmen sollen der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen. Deutschland hatte bei der Umsetzung die Fluggastdatenverarbeitung auch auf alle innereuropäischen Flüge ausgeweitet.
Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Fluggastdaten-Richtlinie und das deutsche Umsetzungsgesetz europarechtskonform sind. Zweifelhaft sei unter anderem der Umfang der erhobenen Daten, die lange Speicherdauer und die Weitergabe an andere Behörden. Die Verfahren sollen nach den EuGH-Entscheidungen fortgesetzt werden./opi/DP/eas
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