14.11.2012 14:36:31

Gericht lehnt Schadenersatzforderung gegen Sal. Oppenheim ab

    BONN (dpa-AFX) - Das Landgericht Bonn hat am Mittwoch eine Schadenersatzklage von mehr als 40 Millionen Euro gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim und den Immobilienentwickler Josef Esch abgewiesen. Die Klage sei unbegründet, entschied die 2. Zivilkammer. Der Kläger hatte sich 2001 und 2002 mit mehr als 45 Millionen Euro an zwei Fondsgesellschaften von Oppenheim-Esch beteiligt, die Kaufhäuser in Potsdam und München an Karstadt vermieteten. Mit der späteren Insolvenz des in Arcandor umfirmierten Konzerns stellten sich die den Investoren zugesagte Steuervorteile nicht ein.

 

    Der Kläger wirft Sal. Oppenheim und Esch vor, ihn nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt zu haben. Das Gericht sah das anders. Der Kläger sei in solchen Geschäften erfahren, daher habe es in vielen Einzelfragen keiner Aufklärung bedurft. Gegen die Entscheidung ist Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln möglich. Beim Bonner Landgericht sind insgesamt 14 Klagen anhängig, bei denen es um Schadensersatzansprüche wegen Vermögensanlagen in Fonds der Oppenheim-Esch-Gruppe geht./wae/DP/stk

 

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