08.10.2019 19:15:10
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GAM Holding AG: Stellungnahme zu Medienspekulationen
8. Oktober 2019
MEDIENMITTEILUNG
GAM Holding AG: Stellungnahme zu Medienspekulationen
Als Folge von Presseberichten betreffend einer geplanten Transaktion mit Generali kann GAM bestätigen, dass keine Gespräche mit der vorher genannten Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen über M&A Aktivitäten geführt werden.
Wie bereits erwähnt, wird der Verwaltungsrat immer Optionen prüfen, um den Wert für Aktionäre und andere Interessengruppen zu maximieren. Mit der Ernennung von Peter Sanderson zum CEO im vergangenen Monat konzentriert sich GAM auf die Vereinfachung des Geschäfts und die Verbesserung der Profitabilität.
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Marc Duckeck Tobias Plangg
T +41 58 426 62 65 T +41 58 426 31 38
Patrick Zuppiger Patrick Zuppiger
T +41 58 426 31 36 T +41 58 426 31 36
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Über GAM
GAM ist eine führende unabhängige, reine Vermögensverwaltungsgruppe. Das Unternehmen bietet aktive Anlagelösungen und -produkte für Institutionen, Finanzintermediäre und Privatkunden an. Das Investment-Management-Kerngeschäft wird durch eine Private-Labelling-Sparte ergänzt, die Management-Company- und andere unterstützende Dienstleistungen für Dritte umfassen. GAM beschäftigt rund 860 Mitarbeitende in 14 Ländern und betreibt Anlagezentren in London, Cambridge, Zürich, Hongkong, New York, Mailand und Lugano. Die Vermögensverwalter werden von einem umfassenden weltweiten Vertriebsnetz unterstützt. Per 30. Juni 2019 verwaltet die Gruppe Vermögen von CHF 136.1 Milliarden (USD 139.6 Milliarden). Die sich zu diesem Zeitpunkt in Liquidation befindlichen verwalteten Vermögen in den ARBF-Strategien von CHF 1.0 Milliarden sind in dieser Zahl nicht enthalten.
Die Aktien von GAM (Symbol «GAM») mit Sitz in Zürich sind an der SIX Swiss Exchange notiert.
Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Medienmitteilung der GAM Holding AG («die Gesellschaft») beinhaltet zukunftsgerichtete Aussagen, welche die Absichten, Vorstellungen oder aktuellen Erwartungen und Prognosen der Gesellschaft über ihre zukünftigen Geschäftsergebnisse, finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten, Strategien, Möglichkeiten sowie über das Geschäftsumfeld, in welchem sie sich bewegt, widerspiegeln. Zukunftsgerichtete Aussagen umfassen alle Ereignisse, die keine historischen Fakten darstellen. Die Gesellschaft hat versucht, diese Aussagen durch die Verwendung von Worten wie «könnte», «wird», «sollte», «erwartet», «beabsichtigt», «schätzt», «sieht voraus», «glaubt», «versucht», «plant», «prognostiziert» und ähnlichen Begriffen zu kennzeichnen. Solche Aussagen werden auf der Grundlage von Schätzungen und Erwartungen gemacht, welche sich als falsch herausstellen können, obwohl die Gesellschaft sie im jetzigen Zeitpunkt als angemessen erachtet.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken, Unsicherheiten, Annahmen und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass das tatsächliche Geschäftsergebnis, die finanzielle Lage, Liquidität, Leistung, Aussichten und Möglichkeiten der Gesellschaft sowie der Märkte, welche die Gesellschaft bedient oder zu bedienen beabsichtigt, wesentlich von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Wichtige Faktoren, die zu solchen Abweichungen führen können, sind unter anderem: Veränderungen des Geschäfts- oder Marktumfelds, legislative, steuerliche oder regulatorische Entwicklungen, die allgemeine wirtschaftliche Lage sowie die Möglichkeiten der Gesellschaft, auf Entwicklungen in der Finanzdienstleistungsindustrie zu reagieren. Zusätzliche Faktoren können die tatsächlichen Resultate, Leistungen oder Errungenschaften wesentlich beeinflussen. Die Gesellschaft übernimmt ausdrücklich keine Verpflichtung und beabsichtigt auch nicht, Aktualisierungen oder Korrekturen irgendwelcher in dieser Medienmitteilung enthaltener zukunftsgerichteter Aussagen vorzunehmen oder Änderungen in den Erwartungen der Gesellschaft oder Änderungen von Ereignissen, Bedingungen und Umständen, auf welchen diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren, mitzuteilen, soweit dies nicht durch anwendbares Recht oder regulatorische Bestimmungen vorgeschrieben ist.
Anhang
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