27.03.2014 15:58:32
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Gabriel stellt Investitionsschutz als Teil des TTIP in Frage
BERLIN (AFP)--In der Debatte um das Freihandelsabkommen zwischen EU und USA (TTIP) hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Vereinbarungen zum Investitionsschutz in Frage gestellt. Die Bundesregierung habe bereits deutlich gemacht, dass spezielle Investitionsschutzvorschriften "nicht erforderlich sind", heißt es in einem Brief Gabriels an EU-Handelskommissar Karel de Gucht, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Die EU startete am Donnerstag eine Online-Befragung zum Thema.
Beim Investitionsschutz liege "ein sensibler Kernpunkt, der am Ende über die Zustimmung Deutschlands zu einem Transatlantischen Freihandelsabkommen entscheiden kann", schreibt Gabriel in dem Brief, der auf den 26. März datiert ist. Auf jeden Fall müsse "ausgeschlossen sein und bleiben", dass "Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande kommen, ausgehebelt oder umgangen werden oder dass ein Marktzugang eingeklagt werden kann", betont Gabriel. Nach Ansicht der Bundesregierung gewährleisteten Deutschland und die USA bereits einen hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten.
Angesichts der massiven Kritik an dem geplanten Investitionsschutz startete De Gucht öffentliche Konsultationen zu dem Thema. Jeder Interessierte könne sich an der Online-Befragung beteiligen - Bürger, Verbände, Unternehmen. Die Teilnahmefrist endet am 21. Juni.
Das umfassende transatlantische Abkommen namens TTIP mit den USA wird seit vergangenem Sommer verhandelt, federführend auf EU-Seite ist die Kommission. Der Investitionsschutz ist dabei ein besonders strittiges Thema. Gemeint ist der Schutz ausländischer Investoren - also beispielsweise von US-Firmen in Deutschland. Regeln zum Investitionsschutz sollen sicherstellen, dass Ausländer nicht benachteiligt werden. Deutschland und andere Kritiker des Investitionsschutzes fürchten, dass internationale Unternehmen, die ihre Produkte wegen Verbraucher- oder Umweltvorschriften nicht in der EU vertreiben können, milliardenschwere Klagen anstreben.
De Gucht erklärte, er stimme mit den vielen Kritikern überein, die darauf hinwiesen, dass sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahren bislang zu einigen sehr besorgniserregenden Rechtsprechungen gegen Staaten geführt hätten. Das Problem sei, dass es derzeit weltweit 3000 Investitionsvereinbarungen gebe, die zum Teil nur sehr vage seien und viel Spielraum für Interpretationen ließen. "Der einzige Weg, dies zu beenden und Gesetzeslücken zu schließen, ist eine Überarbeitung der Standards zum Investorenschutz und der Investor-Staat-Schiedsverfahren und die Entwicklung eines rechtlich wasserdichten Systems", erklärte De Gucht.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) legte am Donnerstag ein eigenes Positionspapier zum internationalen Investitionsschutz vor. "Es wäre merkwürdig, wenn ausgerechnet die beiden führenden Märkte USA und EU - im Gegensatz zu allen anderen Regionen - kein umfassendes Freihandels- und Investitionsabkommen vereinbaren würden", erklärte BDI-Präsident Ulrich Grillo vor einer Reise in die USA. Der BDI wolle ein "besseres und reformiertes Investitionsschutzabkommen", das auch weiterhin Bestandteil der Verhandlungen sein müsse. Dabei dürfe es aber nicht zu einer Absenkung von Verbraucher- oder Sicherheitsstandards kommen", betonte auch Grillo.
DJG/sgs
(END) Dow Jones Newswires
March 27, 2014 10:26 ET (14:26 GMT)- - 10 26 AM EDT 03-27-14
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