10.12.2015 16:17:00

Fremdwährungskredite dürften Banken bald zusätzlich belasten

Auf die heimischen Banken dürfte bald zusätzliche Belastung zukommen. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht schlägt in einem heute, Donnerstag, veröffentlichten zweiten Konsultationspapier zum standardisierten Umgang mit Kreditrisiken vor, für nicht abgesicherte Fremdwährungskredite einen risikogewichteten Aufschlag von 50 Prozent zu berücksichtigen.

Die Vorschläge des Ausschusses können bis März 2016 kommentiert werden und sollen bis Ende 2016 umgesetzt werden.

Bei den österreichischen Banken standen zur Jahresmitte laut Finanzmarktaufsicht (FMA) noch 22,9 Mrd. Euro an Fremdwährungskrediten aus, der überwiegende Teil davon in Schweizer Franken. Fremdwährungskredite wurden von den Banken lange Zeit als günstige Finanzierung, etwa für Häuselbauer, empfohlen. Erst als im Gefolge der Euro-Krise die Schweizer Währung deutlich zulegte, wuchsen sich die Fremdwährungskredite zum Problem aus. 2008 hat schließlich die FMA Banken verboten, neue Fremdwährungskredite zu vergeben.

Aufgabe des bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) eingerichteten Ausschusses ist es, zur Einführung möglichst hoher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Seine Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, im Allgemeinen wird aber davon ausgegangen, dass ihnen gefolgt wird. Neben Vertretern der zehn führenden Industrienationen (G-10) gehören dem Ausschuss mittlerweile mehrere andere Länder an. Österreich ist nicht Mitglied im Ausschuss. Die BIZ ist auch für die Ausarbeitung der Basel-III-Regeln zuständig.

Unter ungesicherten Fremdwährungskrediten versteht der Ausschuss Ausleihungen an Kreditnehmer, die über keine natürliche oder finanzielle Absicherung des Währungsrisikos verfügen. Das Risiko ergibt sich demnach aus der Nichtübereinstimmung von Kreditwährung und der Währung, mit der der Kredit zurückgezahlt wird. Eine natürliche Absicherung ist demnach vorhanden, wenn der Kreditnehmer sein Einkommen ebenfalls in der fremden Währung erhält - beispielsweise Vorarlberger Frankenkreditnehmer, die in der Schweiz arbeiten und in Franken entlohnt werden. Eine finanzielle Absicherung beruht generell auf einem Vertrag mit einem Finanzinstitut.

(Schluss) ggr/pro

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