13.03.2015 18:47:59

Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Kopftuch-Urteil des Verfassungsgerichtes

Frankfurt (ots) - Kopftuchverbot und Kopftuchgebot haben eines gemeinsam: den Zwang. Frauen werden in beiden Fällen gezwungen, etwas zu tun, was sie nicht wollen, einen Teil Ihrer Identität zu verleugnen - hier den religiösen und dort den laizistischen. Beides ist einer freiheitlichen Gesellschaft nicht würdig. (...) Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem aktuellen Urteil über angestellte Lehrerinnen eine andere Antwort gegeben. Eine weitere gab der zweite Senat 2003 in seinem Urteil über beamtete Lehrerinnen. Damals wurde ein generelles Kopftuchverbot zugelassen, nun wurde es an Bedingungen geknüpft. Ist der Schulfrieden gestört, darf verboten werden, heißt es jetzt. Damit allerdings wird der Konflikt wieder genau dorthin getragen, wo er durch höchstrichterliche Entscheidung befriedet werden sollte: an die Schulen.

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