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20.11.2024 15:37:00

Finanz-Sanktionsüberwachung wandert ab 2026 von OeNB zu FMA

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt künftig die Überwachung von Sanktionen im Finanzbereich gegenüber Ländern wie Russland oder dem Iran. Das Aufgabenfeld wandert von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zu der Aufsichtsbehörde, teilte die FMA am Mittwoch in einer Aussendung mit. Der Wechsel erfolgt mit Jahresbeginn 2026, das dazugehörige Gesetz war zuvor im Nationalrat beschlossen worden.

"Die Zusammenlegung der Überwachung von Geldwäscheprävention und der Kontrolle der Durchsetzung von Finanzsanktionen unter dem Dach der FMA ist ein Meilenstein unserer Null-Toleranz-Politik für einen sauberen Finanzplatz Österreich", hieß es in der Aussendung von den FMA-Vorständen Helmut Ettl und Eduard Müller. Die Aufsicht in dem Bereich werde damit bei der FMA gebündelt und stärke damit die Durchsetzungskraft. Halten sich Finanzakteure nicht an die Sanktionen, drohen ihnen Aufsichtsmaßnahmen und Verwaltungsstrafen.

Kreis der zu überwachenden Institutionen weitet sich aus

Bei der Überwachung von Finanzsanktionen will die FMA schon im kommenden Jahr eng mit der OeNB zusammenarbeiten, bevor sie die Agenden 2026 komplett übernimmt. Mit dem Gesetz weitet sich der Kreis der zu überwachenden Institutionen auf Versicherungen, Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen aus. Weiters werden die Bestimmungen rund um die Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümern präzisiert. Damit sollen Umgehungskonstruktionen bei Geldwäsche und bei Sanktionen verhindert werden.

Nach der Kundmachung des Sanktionengesetzes wird die FMA außerdem für die Überwachung der Proliferationsfinanzierung zuständig sein. Proliferation ist die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Trägersystemen sowie der zu deren Herstellung verwendeten Produkte (z.B. bestimmte Rohstoffe, Rohprodukte), einschließlich des dazu erforderlichen Know-hows.

Mit dem vom Nationalrat beschlossenen Geldwäsche-Gesetzespaket würden nun zum Teil Empfehlungen der internationalen Geldwäscheprüfer Financial Action Task Force (FATF) sowie regulatorische Vorgaben der EU umgesetzt. Die nächste Prüfung der FATF in Österreich steht im kommenden Jahr an.

bel/tpo

WEB http://www.fma.gv.at http://www.oenb.at/

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