19.12.2021 15:05:39
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Feuerwerk-Hersteller fordern mehr staatliche Hilfen
BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem erneuten Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk fordern Hersteller mehr staatliche Hilfen als bisher geplant. "Wir erwarten seitens der Politik eine Kompensation des Umsatzausfalls", sagte Thomas Schreiber, der Inhaber und Geschäftsführer von Weco, Europas größtem Feuerwerk-Hersteller mit Sitz in Eitorf in Nordrhein-Westfalen, der "Welt am Sonntag".
Silvester stehe in der Branche für rund 95 Prozent des Umsatzes, so der Verband der pyrotechnischen Industrie. Mit dem neuerlichen Verbot blieben die Unternehmen daher im zweiten Jahr in Folge praktisch ohne Einnahmen. "Die Politik treibt gerade die komplette Branche in den Ruin", sagte Geschäftsführer Klaus Gotzen der Zeitung.
Weco sieht sich akut in seiner Existenz bedroht. "Bislang konnten wir eine Insolvenz trotz immenser wirtschaftlicher Schäden abwenden", so Schreiber. "Ein weiteres Jahr würden wir nur schwerlich überstehen, sollte sich regierungsseitig eine Kompensation nur auf den Rahmen der bislang bekannten Wirtschaftshilfen beziehen." Der Bundesverband Pyrotechnik hatte angekündigt, gegen das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk klagen zu wollen.
Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte am Sonntag, in der kommenden Überbrückungshilfe IV mit einem Förderzeitraum von Januar bis März 2022 werde es wieder eine Regelung für die pyrotechnische Industrie geben. "Sie wird den unmittelbar von einem Verkaufsverbot betroffenen Unternehmen zur Verfügung stehen."
Bei der Überbrückungshilfe bekommen Unternehmen betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten oder Ausgaben für Strom und Versicherung erstattet. Geplant ist nach dpa-Informationen außerdem, dass Feuerwerk-Hersteller Transport- und Lagerkosten erstattet bekommen, und zwar für vier Monate. Dies ist allerdings ein geringerer Zeitraum als im vergangenen Jahr, als Transport- und Lagerkosten laut Zeitung für sieben Monate übernommen wurden.
Nicht geplant ist bisher eine von der Branche geforderte Kompensation des Umsatzausfalls. Im vergangenen Jahr war dies der Fall bei den November- und Dezemberhilfen für Firmen, die wegen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Die Höhe einer Kostenpauschale betrug bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes im Vorjahr./hoe/DP/jha
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