HAMBURG (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg will einem Bericht zufolge die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stärker in die Bewältigung von Bankenkrisen einspannen. Die nötigen Beschlüsse sollten bis zur Jahresmitte getroffen werden, heißt es laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" (FAZ/Montag) in seinem Ministerium. Das hätte unter anderem den Vorteil, dass man nach Auslaufen des Gesetzes zur Enteignung der Bank Hypo Real Estate (HRE) <HRX.ETR> Ende Juni ein taugliches Instrument an der Hand hätte. Auch werde darauf verwiesen, dass staatliche Hilfen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz bis zum Jahresende begrenzt seien. Um die schleppenden Gespräche mit dem Koalitionspartner SPD zu beschleunigen, wolle man im Wirtschaftsministerium das veränderte Recht zunächst nur auf Banken und Finanzinstitute anwenden, heißt es in dem Bericht. Ursprünglich war es auch für die "Realwirtschaft" vorgesehen. Gesetzestechnisch liefe dies auf eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) hinaus, für das Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Federführung hat. ÜBERLEGUNGEN FÜR EINE RESTRUKTURIERUNGSVERWALTUNG Guttenberg und die Union wollen demnach formelle Enteignungsverfahren, wie sie jetzt möglicherweise HRE-Aktionären bevorstehen, für die Zukunft ausschließen. Nach den Überlegungen für eine "Restrukturierungsverwaltung", die sich an amerikanische Vorbilder anlehnt, solle künftig eine Art Teilinsolvenz möglich sein, schreibt die "FAZ". Die beträfe nur die Aktionäre und Eigentümer, nicht aber die Gläubiger und ihre Rechte. Anders als im bisherigen Insolvenzrecht würde nicht das Unternehmen selbst das Verfahren auslösen, sondern eine Behörde. Im Fall der Banken solle die BaFin die Rolle des staatlichen Verwalters und Interessenwahrers für Finanzhilfen übernehmen, heißt es in dem Bericht. Vorteil aus Sicht des Wirtschaftsministeriums: Die BaFin kontrolliert und überwacht die Branche ohnehin. Mit der Konzentration auf den Finanzsektor und der BaFin als Instrument wollen Guttenbergs Beamte der "FAZ" zufolge auch dem Vorwurf entgehen, sie müssten für ihren Vorschlag eine neue staatliche Kontrollbehörde aufbauen.
DIVIDENDEN WÄREN NICHT ERLAUBT Die staatliche Restrukturierungsverwaltung solle je nach Lage der Dinge unterschiedlich tief in die Führung der betroffenen systemrelevanten Banken eingreifen können, bis zu einer zeitweisen "Entrechtung" der Aktionäre. Die erscheine Guttenberg weniger schädlich als die mit dem HRE-Gesetz mögliche Enteignung, heißt es. Wie ein solches Gesetz aussehen könnte, habe im Auftrag des Wirtschaftsministeriums die Kanzlei Linklaters ausgearbeitet. Angewendet würde das Gesetz, wenn systemrelevanten Banken die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohte. Das Unternehmen wäre verpflichtet, den ausgestellten Restrukturierungsplan abzuarbeiten, Aktionärsrechte könnten für die Dauer der Staatsverwaltung ausgesetzt und durch die Verwalter ausgeübt werden. Dividendenzahlungen wären - wie heute bei Banken, die staatliche Kapitalhilfen erhalten - untersagt./sb/zb
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