04.11.2015 17:51:47
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EZB/Lautenschläger: Letzten Reformschwung sorgfältig nutzen
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Vizepräsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich dafür ausgesprochen, den weltweit erlahmenden Eifer zur Reform des Finanzsystems möglichst effektiv zu nutzen. Zum Abschluss einer Konferenz zum ersten Geburtstag der europäischen Bankenaufsicht SSM schlug Lautenschläger vor, die Kräfte auf die Umsetzung bereits beschlossener Reformen zu konzentrieren, anstatt neue Projekte anzugehen.
"Nach fast einem Jahrzehnt regulatorischer Reformen sind die Öffentlichkeit, die Medien und die Politiker müde", sagte Lautenschläger. Reformmüdigkeit breite sich aus, und das Pendel schwinge zurück - von weit verbreiteten Forderungen nach mehr Regulierung zu einer Präferenz für eine weniger starke Bankenregulierung und -aufsicht. "Wir sollten den verbleibenden Reformschwung deshalb möglichst sorgfältig nutzen", sagte sie.
Lautenschläger sagte, sie schließe sich der Aufforderung an, nun von der Entwicklung- zur Umsetzungsphase überzugehen. "Es ist entscheidend, dass wir nicht nur die neuen Regeln und Standards umsetzen, sondern auch unsere neu gewonnenen aufsichtlichen Instrumente konsistent und risikoorientiert einsetzen.
Die EZB-Vizepräsidentin kam in ihrer Rede auf eine Baustelle in der europäischen Aufsichtspraxis zu sprechen, die ihr besondere Sorge bereitet: Die Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht. Die ehemalige Chefin der deutschen Bankenaufsicht BaFin warnte, die Flexibilität, die die Länder bei der Umsetzung von Richtlinien hätten, könnte im schlimmsten Fall zu 19 verschiedenen Bankgesetzen führen - von einer wortwörtlichen Übernahme europäischer Normen bis zu einer nationalen "Veredelung".
"Das erleben wir in der Aufsicht täglich", sagte sie. Die Übertragung von Richtlinien in nationales Recht sei ohne Zweifel Sache der nationalen Gesetzgeber. Aber da viele Richtlinien entscheidende Aufsichtsbefugnisse definierten, sei es sehr wichtig, sich auf gemeinsame Instrumente für den SSM zu einigen.
Der gegenwärtige Zustand, bei dem der Aufseher nationale Voraussetzungen beachten müsse, ehe er eine Bank für insolvent oder "wahrscheinlich insolvent" erkläre, sei alles andere als ideal.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/sha
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November 04, 2015 11:21 ET (16:21 GMT)
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